Steuerentlastung für Pendler: Wie Sie 2024 mehr von Ihrem Gehalt behalten

Das Pendeln zur Arbeit ist für viele Österreicherinnen und Österreicher ein tägliches Muss. Angesichts steigender Mobilitätskosten stellt sich die Frage, wie Arbeitnehmer finanzielle Entlastungen durch staatliche Förderungen wie das Pendlerpauschale und den Pendlereuro maximieren können. Hier bieten die aktuellen Regelungen und Berechnungsweisen einen Lichtblick, um die Steuerlast signifikant zu reduzieren.
Grundlagen des Pendlerpauschales und Pendlereuros
Grundsätzlich sind Fahrtkosten für den Arbeitsweg durch den Verkehrsabsetzbetrag abgedeckt, der 2024 auf 463 Euro angehoben wurde (2023: 421 Euro). Doch darüber hinaus können Arbeitnehmende unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Entlastungen beanspruchen: das kleine oder große Pendlerpauschale sowie den Pendlereuro. Während das Pendlerpauschale direkt das zu versteuernde Einkommen mindert, wird der Pendlereuro vollständig von der Lohnsteuer abgezogen.
Das kleine und große Pendlerpauschale
Die Zuteilung des kleinen Pendlerpauschales setzt voraus, dass der Arbeitsplatz mindestens 20 Kilometer von der Wohnung entfernt ist und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zumindest für die Hälfte des Weges möglich und zumutbar ist. Im Gegensatz dazu steht das große Pendlerpauschale jenen zu, bei denen die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel überwiegend unzumutbar ist, beispielsweise wegen fehlender Verkehrsverbindungen oder gesundheitlicher Einschränkungen.
Berechnungsbeispiele
Laut der Arbeiterkammer lassen sich die finanziellen Vorteile beider Pauschalen und des Pendlereuros am besten durch konkrete Beispiele verdeutlichen:
- Kleines Pendlerpauschale: Für eine einfache Fahrtstrecke von 30 Kilometern ergibt sich ein monatliches Pendlerpauschale von 58 Euro, was jährlich 696 Euro entspricht. Zusammen mit dem Pendlereuro von 60 Euro (2 Euro pro Kilometer) kann eine erhebliche Steuerersparnis realisiert werden.
- Großes Pendlerpauschale: Bei einer Entfernung von 50 Kilometern und der Unzumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel erhöht sich das Pauschale auf 214 Euro monatlich bzw. 2.568 Euro jährlich, zusätzlich zum Pendlereuro von 100 Euro (2 Euro pro 50 Kilometer).
Sonderregelungen und Drittelregelung
Für Zeiträume erhöhter Mobilitätskosten, wie etwa von Mai 2022 bis Juni 2023, wurden die Pauschalen um 50 Prozent erhöht. Diese Anpassungen spiegeln die Flexibilität des Systems wider, auf aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen zu reagieren.
Die Drittelregelung bietet eine weitere Flexibilität für jene, die nicht täglich pendeln müssen. Ab vier Tagen pro Monat kann ein anteiliges Pendlerpauschale geltend gemacht werden, was die Steuerlast weiter senkt.
Reduzierung der Steuerlast
Die optimale Nutzung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros kann einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung der Steuerlast leisten. Arbeitnehmende sind gut beraten, ihre Ansprüche jährlich neu zu bewerten und gegebenenfalls anzupassen. Für eine genaue Berechnung empfiehlt sich die Nutzung des Pendlerrechners des Finanzministeriums oder die Konsultation von Experten wie der Arbeiterkammer.
(VOL.AT)
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10 Punkte zu Pendlerpauschale und Pendlereuro
- Verkehrsabsetzbetrag: Die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgedeckt, der die Basis der steuerlichen Absetzbarkeit von Fahrtkosten bildet.
- Zusätzlicher Anspruch: Unter bestimmten Bedingungen besteht ein zusätzlicher Anspruch auf das kleine oder große Pendlerpauschale sowie auf den Pendlereuro.
- Kleines vs. großes Pendlerpauschale: Das kleine Pendlerpauschale richtet sich nach der Zumutbarkeit der Nutzung von Massenverkehrsmitteln und variiert je nach Entfernung, während das große Pendlerpauschale bei Unzumutbarkeit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zum Tragen kommt, ebenfalls abhängig von der Entfernung.
- Berechnung des Pendlereuros: Der Pendlereuro wird als Jahresbetrag berechnet, indem die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit zwei multipliziert wird. Dieser Betrag wird direkt von der errechneten Steuer abgezogen.
- Anspruchsvoraussetzung: Der volle Anspruch auf das Pendlerpauschale besteht, wenn der Arbeitsweg an mindestens elf Tagen pro Monat zurückgelegt wird. Der Anspruch bleibt auch während Urlauben und Krankenständen bestehen, jedoch nicht bei Karenz.
- Teilzeitbeschäftigung: Auch Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf ein Pendlerpauschale, wobei die Höhe des Anspruchs nach der Anzahl der Tage berechnet wird, an denen der Arbeitsweg zurückgelegt wird.
- Kein Anspruch: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ein arbeitgebereigenes Kfz für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen können, haben keinen Anspruch auf das Pendlerpauschale.
- Beantragung beim Arbeitgeber: Das Pendlerpauschale kann während des Jahres bei der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber beantragt werden, indem der Pendlerrechner genutzt und das Formular L34EDV ausgedruckt wird.
- Geltendmachung in der Arbeitnehmerveranlagung: Wurde das Pendlerpauschale nicht bei der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt, kann es bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.
- Erhöhte Pauschalen: Im Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 wurden die Pauschbeträge für das kleine und große Pendlerpauschale sowie der Pendlereuro temporär erhöht, um zusätzliche Entlastungen zu bieten.