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Oberösterreich und Salzburg gehen in den Lockdown

Oberösterreichs Landeshauptmann Stelzer
Oberösterreichs Landeshauptmann Stelzer ©APA
Oberösterreichs Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) hat angekündigt, dass Oberösterreich und Salzburg nächste Woche in den Lockdown gehen.
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Das hat Oberösterreichs Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) am Donnerstag angekündigt. Sein Salzburger Kollege Wilfried Haslauer (ÖVP) will auch die Schulen schließen. Beide ÖVP-Politiker hatten sich trotz der Hilferufe aus den Krankenhäusern lange gegen harte Corona-Maßnahmen gewehrt, nun aber eingelenkt. Mit Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) ist das nicht abgestimmt.

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"Ich sehe keine andere Möglichkeit, als auch die Schulen zu schließen", sagte Haslauer im Ö1-"Mittagsjournal". Dass er nun doch einen Lockdown befürwortet, begründete der ÖVP-Politiker mit der "aggressiven" Zahlenentwicklung. "Wir können leider nicht länger zuwarten." Die Schließung der Schulen sei nötig, weil Schülerinnen und Schüler wegen der vielen Neuinfektionen in dieser Altersgruppe auch die Eltern anstecken.

Faßmann skeptisch

Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) zeigte sich ebenfalls auf Ö1 bezüglich Schulschließungen skeptisch. Verordnen kann diese freilich der Landeshauptmann selbst. Dann wäre allerdings auch kein Betreuungsangebot an Schulen möglich.

"Es geht darum, Gesundheit zu schützen, Leben zu schützen" und auch das Gesundheitswesen, so Stelzer im Rahmen seiner Ausführungen. "Wir haben sehr, sehr wenig Spielraum."

Er will sich beim Treffen der Landeshauptleute am Freitag für einen bundesweiten Lockdown einsetzen. Werde es nicht dazu kommen, würden Oberösterreich und Salzburg in einen "mehrwöchigen Lockdown gehen".

Lockdown auch in Salzburg

Auch der Salzburger Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) bestätigte der APA den harten Lockdown ab nächster Woche für sein Bundesland. Dieser werde für die gesamte Bevölkerung und für alle Bereiche gelten. "Wir haben heute erneut eine enorme Zahlenentwicklung. Wir sehen keine Alternative zu einem Lockdown mit Beginn nächster Woche mehr", sagte Haslauer. Ob dieser am Montag oder am Dienstag beginne, sei wie viele weitere Details auch in enger Abstimmung mit Oberösterreich noch zu klären. Die Dauer der Maßnahme werde noch mit Experten berechnet.

"Situation erfordert diesen Schritt"

"Die aktuelle Situation erfordert diesen Schritt", erklärte Haslauer. "Ich habe darum gekämpft, dass wir nicht in einen Lockdown gehen. Bei diesen Zahlen ist aber eine Überlastung der Krankenanstalten absehbar." Die zuletzt gesetzten Maßnahmen von Bund und Land Salzburg würden nicht so schnell greifen, wie man erhofft hätte. "Wir brauchen auch Zeit, dass die gut laufenden Impfungen ihre Wirkung entfalten." Im Laufe des Nachmittags will der Salzburger Landeshauptmann in einer Pressekonferenz über weitere Details informieren. Der Zeitpunkt werde noch bekannt gegeben.

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Mückstein begrüßt Schritt

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein begrüßte in einem Statement gegenüber der APA die Ankündigung. "Die Entwicklung der Pandemie ist äußerst besorgniserregend, dramatisch ist die Lage vor allem in Oberösterreich und Salzburg. Ich bin seit mehreren Wochen im engen Kontakt mit beiden Bundesländern", sagte er. "Oberösterreich und Salzburg haben angekündigt, ab dem kommenden Montag in einen Lockdown zu gehen. Damit ziehen jene Bundesländer, die am schwersten von der vierten Welle getroffen wurden, die Notbremse", so der Minister. Gemeinsam mit den Bundesländern werde die Regierung über weitere bundesweite Maßnahmen entscheiden, um die vierte Welle zu brechen.

Verfassungsexperte: Lockdown ein Muss

Eine rechtliche Verpflichtung für einen kompletten Lockdown angesichts überlasteter Spitäler ortet der Verfassungsexperte und Rechtsanwalt Christian F. Schneider gegenüber der Tageszeitung "Die Presse" (Donnerstag-Ausgabe). Droht der Zusammenbruch des Gesundheitssystems, wie es derzeit in Salzburg der Fall ist, werde aus der Kann-Bestimmung eines Lockdowns für alle im Covid-19-Maßnahmengesetz eine Muss-Bestimmung, so die Argumentation. Laut dem Verfassungsgerichtshof bestehe in solchen Fällen kein freies Ermessen, sondern ein gesetzlich gebundenes, so Schneider. Dafür sprächen auch die grundrechtlichen Schutzpflichten des Staates, Gesundheitsgefährdungen hintanzuhalten.

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(APA)

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