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Steiermark: 45 Kilometer alkoholisiert als Geisterfahrer unterwegs

34-Jähriger war in der Steiermark alholisiert als Geisterfahrer unterwegs
34-Jähriger war in der Steiermark alholisiert als Geisterfahrer unterwegs ©room101 / pixelio.de
Ein 34-jähriger Mann setze sich in der Steiermark alkoholisiert hinter das Steuer und war knapp 45 Kilometer weit mit seinem Auto als Geisterfahrer unterwegs.

Ein alkoholisierter 34-jähriger PKW-Lenker war Mittwoch, dem 16. Mai 2012, 45 Kilometer als Geisterfahrer unterwegs. Mehrere Fahrzeuglenker konnten dem Geisterfahrer zum Glück rechtzeitig ausweichen. Diese erstatteten gegen 00:45 Uhr die Anzeige, dass ein PKW-Lenker auf der Überholspur der S 36, zwischen Abfahrt Judenburg West und Höhe Knittelfeld als Geisterfahrer unterwegs ist. Zwei weitere Fahrzeuglenker meldeten sich etwa 20 Minuten später, dass der Lenker mit dem Fahrzeug bereits den Knoten St. Michael zur S 6 in Richtung Klagenfurt erreicht hat.

Steiermark: mit 3 Promille hinterm Steuer

Eine Polizeistreife der API Gleinalm, die sofort auf den Knoten aufgefahren war, versuchte den Lenker mittels Blaulicht und Folgetonhorn zu stoppen. Zum Glück herrschte zu diesem Zeitpunkt mäßiger Fahrzeugverkehr. Die gefährdeten Lenker konnten ihre Fahrzeuge rechtzeitig verreißen und so einen Verkehrsunfall verhindern. Um nicht noch weitere Fahrzeuglenker zu gefährden, wurde der Massenbergtunnel in Fahrtrichtung Klagenfurt gesperrt. Der Geisterfahrer fuhr währenddessen auf der Überholspur der S 6 weiter.

Die Polizeistreife, die auf der Gegenfahrbahn mit Blaulicht und Folgetonhorn unterwegs war, konnte den Lenker schließlich nach zwei Kilometer Verfolgungsfahrt etwa einen Kilometer vor dem Massenbergtunnel gegen 01:15 Uhr anhalten. Die ersten Fragen des 34-jährigen Lenkers aus dem Bezirk Graz Umgebung, der 45 Kilometer ohne Unfall zurückgelegt hatte: „Hab ich ein Blödsinn gemacht?  War ich als Geisterfahrer unterwegs?“

 Ein Alkotest beim 34-Jährigen ergab knapp ein Promille. Dem Lenker wurde der Führerschein daraufhin sofort abgenommen und die Weiterfahrt untersagt. Der Lenker wurde in der Folge von einem Angehörigen abgeholt. Der Lenker wurde wegen fahrlässiger Gemeingefährdung und zahlreicher Verwaltungsübertretungen angezeigt.

(PI Kleinalm)

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