Unklar blieb, ob der Fall mit dem Antrag zu den Akten gelegt oder ob dem US-Auslieferungsgesuch damit stattgegeben werden soll. Letzteres halten Beobachter allerdings für unwahrscheinlich.
Über das Auslieferungsgesuch muss ein Gericht entscheiden. Wird der Antrag abgelehnt, ist der Fall aus polnischer Sicht abgeschlossen. Sollte das Gericht dagegen dem Gesuch stattgeben, obliegt die endgültige Entscheidung über eine Auslieferung dem Justizministerium in Warschau.
Der französisch-polnische Filmemacher hatte am Montag im polnischen Fernsehen erklärt, er habe Vertrauen in die Justiz seines Heimatlandes. Er werde sich dem Verfahren nicht entziehen. Der 81-jährige Polanski war bereits während eines Aufenthaltes in Polen im Oktober in Krakau verhört worden.
Die US-Behörden werfen Polanski vor, im Jahr 1977 eine 13-Jährige sexuell missbraucht zu haben. Der Regisseur bekannte sich nach seiner Festnahme wegen Sex mit einer Minderjährigen schuldig. Nach 42 Tagen im Gefängnis nutzte er seine vorläufige Freilassung kurz vor dem Urteilsspruch zur Flucht aus den USA.