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Standortentwicklungsgesetz: Auch laufende Prüfungen betroffen

Um die dritte Piste des Flughafens Wien wird schon seit Jahren gefeilscht.
Um die dritte Piste des Flughafens Wien wird schon seit Jahren gefeilscht. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Das neue Standortentwicklungsgesetz soll auch auf laufende Verfahren angewendet werden. So wären etwa die dritte Piste oder der Lobautunnel betroffen.
Viel Kritik an Gesetz

Das neue Standortentwicklungsgesetz betrifft auch laufende Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP). Wenn Höchstgerichte ein schon länger laufendes Verfahren zurückverweisen – etwa beim Lobautunnel oder bei der dritten Piste am Flughafen Wien – fallen sie automatisch unter das neue Gesetz, berichtete der “Standard” in seiner Wochenendausgabe unter Berufung auf die Erläuterungen zum Gesetzesentwurf.

Neues Gesetz soll Verfahren beschleunigen

Die Übergangsbestimmungen (Paragraf 17) besagen, dass, wenn Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts die Fortführung eines mindestens vor drei Jahren, also 2015 begonnenen UVP-Verfahrens anordnen, sind die neuen Bestimmungen anzuwenden. Das Wirtschaftsministerium bestätigte dies der Zeitung. “In diesem Fall werden die Verfahren automatisch verfahrensbeschleunigend geführt”, wird ein Sprecher zitiert.

(APA/red)

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