Stadttunnel Feldkirch: Weg frei für Baubeginn nach UVP-Verfahren

Derzeit laufen im Bereich der Felsenau die Vorarbeiten für den Baubeginn des Haupttunnels, die in den nächsten Wochen abgeschlossen sein sollen, sowie das mehrstufige Vergabeverfahren für das Hauptbaulos. Die Zuschlagserteilung werde für Dezember 2024 angestrebt, hieß es am Freitag in einer Aussendung.
Beschwerden gegen das Projekt: Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts
Zugleich informierte das Land über den Ausgang zweier Beschwerden gegen das umstrittene Projekt beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG). So sei eine Beschwerde gegen ein informelles Schreiben der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)-Behörde mit einer Rechtsauskunft, die von Seiten der Beschwerdeführerin als Bescheid gewertet wurde, als unzulässig zurückgewiesen worden.
Im zweiten Fall wollte eine Frau, unter deren Grund einer der Tunneläste verlaufen soll, festgestellt haben, dass der Bau erst beginnen darf, wenn alle für die Realisierung nötigen Eigentums- bzw. Bauberechtigungsnachweise vorliegen. Die Behörde wies das mit der Begründung zurück, dass schon der Bescheid eine Aufteilung vorsehe und immer nur die für die jeweilige Bauphase relevanten dinglichen Rechte vorhanden sein müssen. Das BVwG beurteilte dazu die Rechtmäßigkeit der zurückweisenden Entscheidung der Landesregierung als belangten Behörde und wies das Ansinnen der Beschwerdeführerin als unbegründet ab. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist in beiden Fällen nicht zulässig.
Das umstrittene Stadttunnel-Projekt: Zwischen Befürwortern und Kritikern
Das umstrittene, über 300 Millionen Euro teure Stadttunnel-Projekt - ein sensibles Thema in der schwarz-grünen Koalition - sieht einen unterirdischen Kreisverkehr mit mehreren Tunnelästen vor und bildet eine Verbindung von der Feldkircher Innenstadt nach Liechtenstein. Nach einem in erster Instanz 2015 erteilten UVP-Bescheid dauerte es nach Einsprüchen bis Juni 2019, bis ein konsumierbarer UVP-Bescheid vorlag.
Projektgegner beschritten in der Folge vergeblich den außerordentlichen Rechtsweg an die Höchstgerichte. Befürworter, darunter die ÖVP und die FPÖ, sehen im Stadttunnel eine Lösung für die Verkehrs-, Luft- und Lärmbelastung. Kritiker, darunter die Grünen, die mehrfach bei Beschlüssen der Landesregierung dazu nicht mitstimmten, und die NEOS, lehnen das Großprojekt aus ökologischen und ökonomischen Gründen ab. Laut UVP-Bescheid muss das Projekt bis 2030 gebaut sein.
(APA)