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Stadterweiterungsfonds: Einsprüche abgewiesen

Das OLG wies die Einsprüche ab.
Das OLG wies die Einsprüche ab. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Die Anklageeinsprüche in der Causa Wiener Stadterweiterungsfonds wurden abgewiesen. Es wird wegen Untreue gegen zwei ranghohe Beamte im Innenministerium ermittelt.

Das Oberlandesgericht Wien hat die Anklageeinsprüche in der Causa Wiener Stadterweiterungsfonds abgewiesen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt wegen Untreue gegen zwei ranghohe Beamte im Innenministerium. Sie sollen den Fonds um 1,1 Mio. Euro bewusst geschädigt haben, indem sie aus öffentlichem Vermögen Spenden an ihnen nahestehende Organisationen verteilt haben.

Ehemaliger Geschäftsführer und drei Sektionschefs der Untreue verdächtigt

Angeklagt sind der ehemalige Geschäftsführer des Fonds, der zum Innenministerium ressortierte, sowie drei Sektionschefs aus dem Ressort, von denen einer im Ruhestand ist, schrieb der "Standard" am Donnerstag. Sie sollen katholischen, evangelischen, jüdischen und privaten Organisationen nahe stehen, die Geld aus dem Fonds bekommen haben. Die Ermittlungen wurden durch einen Rechnungshofbericht 2013 ausgelöst.

Der Vorwurf lautet auf Untreue, weil die Beamten bei der Auflösung des Fonds dessen Vermögen von rund 1,1 Millionen Euro ohne Rücksicht auf den Zweck des Fonds ("Kosten der Herstellung öffentlicher Gebäude") in über 30 Teilbeträgen anderweitig verteilt hätten. Das OLG schloss sich nun der Einschätzung der Staatsanwaltschaft an, wonach eine Satzungsänderung im Jahr 2006 den Zweck des Fonds nicht verändert habe, hieß es in einer Aussendung.

In einem Fall besteht laut Gericht auch der Verdacht des Amtsmissbrauchs, weil die vom Fonds-Kuratorium beschlossene spätere Satzungsänderung im Jahr 2009, die rechtswidrig und nicht genehmigungsfähig gewesen sei, dennoch genehmigt wurde.

Kickl fordert Suspendierungen

Die nun rechtsgültigen Anklagen gegen zwei Sektionschefs des Innenministeriums in der Causa Wiener Stadterweiterungsfonds sind für FPÖ-Klubchef Herbert Kickl Grund, abermals die Suspendierung von zweier betroffener Sektionschefs im Innenministerium zu Fordern. Zudem kritisierte er am Donnerstag in einer Aussendung die lange Verfahrensdauer, die einem "Schutzsystem für 'Freunde'" geschuldet sei.

Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) habe nun "die letzte Chance, die dienstrechtliche Versäumnisse seines Vorgängers (Wolfgang, Anm.) Peschorn nachzuholen und die beiden zu suspendieren". Immerhin seien das Ansehen des Amtes oder wesentliche Interessen des Dienstes gefährdet, meint Kickl, der unter Türkis-Blau selbst Innenminister war.

Die "überlange Verfahrensdauer" sei auch ein Fall für "Justizkritik" durch Bundeskanzler Sebastian Kanzler Kurz (ÖVP), findet Kickl außerdem - "ich habe sie in diesem Fall allerdings nie vernommen". Der FPÖ-Klubchef spielte dabei auf die Kritik des Kanzlers an angeblichen "Netzwerken" in der Justiz an und meinte: "Könnte es gar sein, dass diese Netzwerke in diesem Fall nicht rot sind, sondern schwarz?"

Disziplinarkommission entscheidet

Ob es zu einer Suspendierung der beiden in der Causa Stadterweiterungsfonds angeklagten Spitzenbeamten im Innenministerium kommt oder nicht, entscheidet die vom früheren Innenminister Wolfgang Peschorn eingesetzte Disziplinarkommission. Diese sei weisungsfrei und werde sich umgehend damit beschäftigen, hieß es in einer Stellungnahme des Innenministeriums.

"Nach den Bestimmungen des Beamtendienstrechtsgesetzes obliegt nun der Disziplinarkommission die Entscheidung über dienstrechtliche Maßnahmen gegen die Betroffenen", reagierte das Innenministerium auf die nun rechtsgültige Anklage, die unter anderem dessen Sektionschefs Matthias Vogl und Karl Hutter betrifft. Und weiter: "Die Disziplinarkommission ist weisungsfrei und hat alleine über die weitere Vorgangsweise zu entscheiden."

ÖVP-Sicherheitssprecher Karl Mahrer reagierte indes auf Aussagen von FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl, der selbst Innenminister war und die Suspendierung der beiden Beamten forderte. Wenn Kickl wider besseres Wissen Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) für die Verschleppung des Verfahrens in die Verantwortung nehmen wolle, betreibe er "Kindsweglegung", schrieb er. Immerhin hatte er selbst beide beschuldigten Beamten befördert bzw. mit höheren Kompetenzen ausgestattet

(APA/Red)

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