und Bürger fördern zu können, um gemeinsam einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten“, erklärt Bürgermeister Manfred Rädler. Im vergangenen Jahr wurde die Anschaffung von insgesamt 45 Fahrradanhängern und bestimmten Fahrrädern gefördert, darunter 32 Kinderanhänger. Im Jahr 2023 wurde die Förderung 46 Mal in Anspruch genommen.
Gefördert werden Kinderanhänger, Lastenanhänger, (E-)Lastenfahrräder, Fahrrad-Trolleys und in Ausnahmefällen auch Spezialfahrräder. Die Förderung variiert je nach Art des Gefährts – von maximal 100 Euro für Fahrrad-Trolleys bis zu 300 Euro für Lastenfahrräder. Gefördert werden Anschaffungen seit dem 1. Jänner 2025. Die Förderungsaktion ist bis zum 31. Dezember 2025 befristet. Es gelten folgende Voraussetzungen, um in den Genuss der Fahrradförderung zu kommen:
- Nur neue Produkte aus dem Fachhandel werden gefördert, sofern sie den geltenden Gesetzen und Verordnungen entsprechen und technische Vorgaben erfüllen.
- Kinderanhänger, Lastenanhänger und Fahrrad-Trolleys müssen entweder bei einem Feldkircher Fachhandel oder einem Vorarlberger Fachhandel mit Service erworben werden.
- Der Kauf bei einem Feldkircher Fachhandel wird höher gefördert, um die lokale Wirtschaft zu unterstützen.
- Lastenfahrräder können generell in Vorarlberg, Spezialfahrräder österreichweit erworben werden.
- Der/die Förderungswerber:in muss den Hauptwohnsitz in Feldkirch haben.
- Pro Haushalt wird jeweils einmalig ein Kinderanhänger und ein sonstiger Fahrradanhänger bzw. ein Lastenfahrrad gefördert.
- Eine erneute Antragstellung ist nach Ablauf einer 3-Jahres-Frist möglich.
Das Antragsformular und detaillierte Informationen stehen auf der Homepage der Stadt Feldkirch unter feldkirch.at/leben/foerderungen-von-a-z/ zur Verfügung.