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Staatsbesuch von Wladimir Putin in Wien: Platzverbote im Überblick

Am 24. Juni ist Wladimir Putin in Wien.
Am 24. Juni ist Wladimir Putin in Wien. ©AP
Da anlässlich des Staatsbesuchs des russischen Präsidenten Wladimir Putin am Dienstag, den 24. Juni mit Ausschreitungen gerechnet wird, hat die Polizei Platzverbote in der Wiener Innenstadt verhängt.
Treffen mit Fischer und Faymann
Kurz verteidigt Einladung
Putin kommt nach Wien

Auf dem Programm des nicht unumstrittenen Staatsbesuchs stehen ein Treffen mit Bundespräsident Heinz Fischer und Kanzler Werner Faymann.

Eine Demonstration wurde angekündigt, die Polizei befürchtet, “dass eine allgemeine Gefahr für Leben oder Gesundheit mehrerer Menschen und für Eigentum im großen Ausmaß” bestehe und hat über bestimmte Bereiche im ersten und dritten Bezirk ein Platzverbot verhängt. Zum Teil werden die gesperrten Bereiche auch mit Tretgittern gesichert.

Platzverbote in der Wiener Innenstadt ab 12 Uhr

Hausecke des BKA Löwelstraße/Metastasiogasse – Hausfront Metastasiogasse ONr 1-3 – Hausfront Minoritenplatz 1-2 – Querung von Hausecke Minoritenplatz 1/Bruno-Kreisky-Gasse 2 zur Hausecke Bruno-Kreisky-Gasse 1/Minoritenplatz 9 – Hausfront Bruno-Kreisky-Gasse 1-
Hausfront Schauflergasse 8 bis zur näher gelegenen Eingrenzung des Garagentores BMI – rechtwinkelige Querung der Schauflergasse auf Höhe der bezeichneten Eingrenzung der Garagentores BMI zur Hausfront Schauflergasse 5 – Hausfront Schauflergasse 5 bis zur entfernter gelegenen Eingrenzung des Ochsentores – auf Seite des Reichskanzleitraktes gelegen Begrenzung des Ochsentores – Hausfront Reichskanzleitrakt auf Seite des Inneren Burghofs – dem Reichskantzleitrakt nächstgelegene Eingrenzung der Michaelerkuppel bis auf Höhe des Rondeaus – rechtwinkelige Querung der Michaelerkuppel zur Seite Schweizer Trakt – dem Schweizer Trakt nächstgelegene Eingrenzung der Michaelerkuppel – Hausfront des Schweizer Traktes auf Seite des Inneren Burghofs – Eingrenzung des Schweizertors bis zur Baulinie Schweizerhof – Baulinie des Schweizerhofes –

Eingrenzung des Schweizertores bis Baulinie Innerer Burghof – Hausfront des Schweizertraktes bis auf Höhe der Baulinie des Leopoldinischen Traktes auf Seite Innerer Burghof – auf Seite des Schweizerhofs gelegene Begrenzung der Ladenstraße bis Baulinie Heldenplatz – Baulinie Heldenplatz bis zur Hausecke – Verlauf der der Neuen Burg nächstgelegenen Gehsteigkante bis auf Höhe der der neuen Burg näher gelegenen Rasenkante nächst Prinz- Eugen-Denkmal – rechtwinkelige Querung der Fahrbahn der Durchfahrtsstraße auf dem Heldenplatz bis zur gegenüberliegenden Gehsteigkante – Verlauf der Gehsteigkante bis auf Höhe der dem Ring näher gelegenen Rasenkante beim Erzherzog Karl-Denkmal – rechtwinkelige Querung des Heldenplatzes auf Höhe der dem Ring näher gelegenen Rasenkante beim Erzherzog Karl-Denkmal bis Einzäung des Volksgartens – Einzäunung des Volksgartens auf dem Heldenplatz – Einzäunung des Volksgartens auf Seite Ballhausplatz – Einzäunung des Volksgartens auf Seite Löwelstraße bis auf Höhe der Hausecke des BKA Löwelstraße/Metastasiogasse – rechtwinkelige Querung der Löwelstraße zur Hausecke des BKA Löwelstraße/Metastasiogasse

Weitere Platzverbote am 24. Juni ab 17 Uhr

Hausecke Beethovenplatz 2/Fichtegasse 12 – Hausfront Beethovenplatz 2-3 bis auf Höhe der nächstgelegenen breitseitigen Begrenzung der Gittereinfriedung – gedachte gerade Linie auf Höhe der breitseitigen Begrenzung der Gittereinfriedung bis zur näher liegenden Begrenzung des dort befindlichen Gehweges – der Hausfront Beethovenplatz 2-3 näher liegende Begrenzung des Gehweges – geradlinige gedachte Verlängerung des der Hausfront Beethovenplatz 2-3 näher liegenden Begrenzung des Gehweges bis Auftreffen auf die Hausfront Beethovenplatz 4 – Hausfront Beethovenplatz 4 – Hausfront Kantgasse 1-3 – geradlinige Querung der Kantgasse von Hausecke Kantgasse 1/Johannesgasse 24 nach Hausecke Kantgasse 2/Johannesgasse 22 – Hausfront Kantgasse 2-4 – Hausfront Fichtegasse 9-11 – geradlinige Querung der Fichtegasse von Hausecke Fichtegasse 9/Schubertring 3 nach Hausecke Fichtegasse 10/Schubertring 5 – Hausfront Fichtegasse 10-12 – Hausecke Beethovenplatz 2/Fichtegasse 12

Hausecke Georg-Coch-Platz 1/Wiesingerstraße 18 – geradlinige Querung bis zur nächstgelegenen Ecke der Grünfläche – der der Hausfront Georg Coch-Platz1 nächstgelegene Rand der Grünfläche und des Treppenabsatzes sowie des Gitterhandlaufs entlang der Tiefgaragenauffahrt – gedachter geradliniger Verlauf vom Ende des Gitterhandlaufs bis auf Höhe des der Ringhauptfahrbahn nächstgelegenen Rands der Gehallee – Verlauf des der Ringhauptfahrbahn nächstgelegenen Rands der Gehallee bis auf Höhe der Hausecke Stubenring 10/Rosenbursenstraße 7 – geradlinie Querung der Nfb. des Stubenrings vom Verlauf des der Ringhauptfahrbahn nächstgelegenen Rands der Gehallee zur Hausecke Stubenring 10/Rosenbursenstraße 7 – Hausfront Stubenring 8-12 – Hausfront Georg Coch-Platz 1

Hausecke Christinengasse 1/Schubertring 7 – geradlinige Verlängerung der Hausfront Christinengasse 1 bis zum Verlauf des der Ringhauptfahrbahn nächstgelegenen Rands der Gehallee – Verlauf des der Ringhauptfahrbahn nächstgelegenen Rands der Gehallee bis auf Höhe der Hausecke Schubertring 5/Fichtegasse 10 – geradlinige Querung der Nebenfahrbahn des Schubertrings vom
Verlauf des der Ringhauptfahrbahn nächstgelegenen Rands der Gehallee zur Hausecke Schubertring 5/Fichtegasse 10 – Hausfront Schubertring 5-7

Schwarzenbergplatz – Fußgänger- und Grünflächenbereich um den Hochstrahlbrunnen inklusive Gehsteig auf Seite dieses Platzes – beginnend nach der Einfahrt in das Palais Schwarzenberg – gegü Wien 4., Schwarzenbergplatz 10 – entlang des Fahrbahnrandes bis zur Ausfahrt aus dem Palais Schwarzenberg – gegü Wien 3., Schwarzenbergplatz 8 – Grundgrenze zum Parkplatz des Palais Schwarzenberg.

Zutritt laut Polizei nur für Berechtigte

Das Betreten der oben genannten Orte ist ab den ebenfalls genannten Zeiten verboten, bzw. haben nur Berechtigte (Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Angehörige des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und des österreichischen Bundesheeres, andere Bedienstete des Magistrates der Stadt Wien, Anrainer, Personen, die mit dem Besuch in direktem oder indirektem Zusammenhang stehen, sowie akkreditierte Medienvertreter) Zutritt. Bei Nichtbefolgung ist eine Geldstrafe bis zu 360 Euro möglich.

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