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Staatsanwaltschaft Wien ermittelt nach AUA-Hagelflug gegen sieben Personen

Der AUA-Hagelflug beschäftigt weiter die Justiz.
Der AUA-Hagelflug beschäftigt weiter die Justiz. ©APA/ROBERT JAEGER (Symbolbild)
Knapp zehn Monate nach der schweren Beschädigung einer AUA-Maschine durch ein Hagelunwetter wird die juristische Aufarbeitung des spektakulären Vorfalls laut dem Ö1-Morgenjournal des ORF vom Freitag ausgeweitet.
Ermittlungen nach AUA-Hagelflug dauern an

Die Staatsanwaltschaft Wien führt Ermittlungen gegen die Leiterin sowie sechs weitere Personen der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB) durch: Die Abteilung, die im Verkehrsministerium für die Untersuchung von Flugunfällen verantwortlich ist, wird verdächtigt, die Untersuchung zum AUA-Hagelflug behindert zu haben.

AUA-Hagelflug: Airbus schwer beschädigt

Nina Bussek, die Sprecherin der Wiener Anklagebehörde, bestätigte der APA die Aufnahme von Ermittlungen gegen sieben Personen. Es gehe insgesamt um den Verdacht des Amtsmissbrauchs, der Begünstigung und der Beweismittelunterdrückung, allerdings nicht bei allen Verdächtigen gleichermaßen. Der Airbus A320 der AUA war am 9. Juni 2024 auf dem Weg von Palma de Mallorca nach Wien in eine Gewitterzelle und heftige Turbulenzen geraten. Zunächst wurde der Notruf "Mayday" abgesetzt. Die Maschine landete dennoch sicher am Flughafen Wien-Schwechat, es wurden keine Passagiere verletzt. Die Maschine wies allerdings starke Beschädigungen auf.

AUA-Hagelflug: Staatsanwaltschaft Korneuburg prüft Vorwurf der fahrlässigen Gemeingefährdung

Vor drei Wochen beschlagnahmten Polizisten im Auftrag der Staatsanwaltschaft (StA) Korneuburg im Verkehrsministerium den Cockpit Voice Recorder und den Flugdatenschreiber des "Hagelfliegers". Die Sicherheitsuntersuchungsstelle hätte beides nicht von sich aus ausgehändigt, hieß es. Der Passagieranwalt Wolfgang List brachte indes bei der Staatsanwaltschaft Wien eine Sachverhaltsdarstellung ein, in der er der SUB-Leiterin und weiteren Mitarbeitern u.a. Verdacht auf mutmaßliche Korruption, Behinderung der Justiz, Unterdrückung von Beweismitteln und Begünstigung sowie Missbrauch der Amtsgewalt vorwirft. Die Wiener Anklagebehörde prüfte seither, ob ein Anfangsverdacht vorliegt, nunmehr hat sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

"Können Sie mir erklären, welchen vernünftigen Grund hat die SUB, es zu verhindern, dass dieser Voice Recorder und Datenspeicher veröffentlicht wird", fragte Anwalt List im "Morgenjournal". Laut Verkehrsministerium habe die Leiterin mittlerweile aus eigenen Stücken und in Abstimmung mit dem Ministerium die von den Ermittlungen betroffenen Verfahren abgegeben. Dasselbe gelte für die anderen verdächtigen Personen, hieß es weiter. Aber auch im vor einigen Tagen veröffentlichten Zwischenbericht sei wieder von einem Incident, also einem Vorfall, die Rede und nicht von einem Unfall, kritisierte List. International beauftragte Privatgutachten hätten hingegen ergeben, dass ein "schwerer Störfall" vorgelegen sei. Cockpit Voice Recorder und Flugdatenschreiber seien noch nicht ausgewertet, hieß es in dem Beitrag. Das Oberlandesgericht Wien muss laut ORF noch entscheiden, ob die Sicherstellung rechtens war. Eine AUA-Sprecherin verwies hingegen gegenüber der APA auf den seit einigen Tagen vorliegenden zweiten SUB-Zwischenbericht, der sich bereits auf genau diese Datenauswertungen beziehe.

AUA: Höchstes Interesse an Aufklärung zu Hagelflug

Die Austrian Airlines betonten zudem ihr "höchstes Interesse an einer vollständigen Aufklärung des Vorfalls". Vorwürfe, man wolle die Auswertung des Cockpit Voice Recorders und des Flugdatenschreibers verhindern, weise man "aufs Schärfste zurück. Das Gegenteil ist der Fall: Wir haben höchstes Interesse an deren Auswertung, diese soll aber nach geltendem EU-Recht und nationalem Recht erfolgen, geregelt in der EU-Verordnung 996/2010", wurde seitens der AUA betont. "Demnach ist der ausschließliche Zweck der Untersuchung die Erhöhung der Flugsicherheit im Sinne der 'just culture'."

Die Informationen seien daher "geschützt und grundsätzlich für die Verwendung in der Sicherheitsuntersuchung durch die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB) vorgesehen". Das Ziel sei, "aus Vorfällen zu lernen und so zur Erhöhung der Flugsicherheit beizutragen - übrigens ein international etablierter Standard und Prozess", so das Statement der Airline. Die Staatsanwaltschaft Korneuburg prüft im Zusammenhang mit dem "Hagelflieger" indes weiter den Vorwurf der fahrlässigen Gemeingefährdung. Ein Ende des Ermittlungsverfahrens sei angesichts des Umfangs der nötigen Erhebungen noch nicht absehbar, sagte Behördensprecherin Gudrun Bischof am Freitag auf Anfrage der APA.

(APA/Red)

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