Ermittlungen nach AUA-Hagelflug dauern an

Die Staatsanwaltschaft Korneuburg untersucht im Fall des AUA-Hagelflugs den Vorwurf der fahrlässigen Gemeingefährdung. Ein Abschluss des Ermittlungsverfahrens ist "nicht absehbar". Die Untersuchungen seien "sehr umfangreich", erklärte die Behördensprecherin Gudrun Bischof am Montag auf Anfrage der APA.
AUA-Hagelflug: Ermittlungen zu möglicher Gemeingefährdung
Geprüft wird vor allem, ob die AUA es unterlassen hatte, den Piloten Schulungen zur Funktionsweise des Wetterradars zukommen zu lassen. Der Verdacht fußt auf Informationen, die ein Sachverständiger von einem Piloten erhalten haben soll. Die AUA weist die Vorwürfe zurück. Die Fluglinie betont, es würden deutlich mehr Trainings als gesetzlich vorgeschrieben durchgeführt. In der Ausbildung und Schulung der Pilotinnen und Piloten gebe es keine Lücken. Ein Airbus A320 der AUA war am 9. Juni 2024 auf dem Weg von Palma de Mallorca nach Wien in eine Gewitterzelle und damit in heftige Turbulenzen geraten. Zunächst wurde der Notruf "Mayday" abgesetzt. Die Maschine landete dennoch sicher am Flughafen Wien-Schwechat, es wurden keine Passagiere verletzt. Die Maschine wies allerdings Beschädigungen auf.
Anzeige wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch nach AUA-Hagelflug
Laut Austro Control war das Unwetter bekannt. Insofern tat sich die Frage auf, ob die Piloten die Lage unterschätzt hatten. Neben einer internen Untersuchung bat die AUA die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB) um eine externe Prüfung. Nach AUA-Angaben soll für die Cockpit-Crew laut deren Angaben die Gewitterzelle auf dem Wetterradar nicht ersichtlich gewesen sein. Austro Control konnte hinsichtlich der Ausbildung der Piloten kein Verstoß gegen regulatorische Vorgaben feststellen. Indes ist bei der Staatsanwaltschaft Wien eine Anzeige wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch gegen die Leiterin der Untersuchungsstelle (SUB) und drei Sicherheitsverantwortliche der AUA eingelangt. Behördensprecherin Nina Bussek bestätigte der APA die von einem Rechtsanwalt eingebrachte Sachverhaltsdarstellung. Jüngste Medienberichte, in denen von einem Ermittlungsverfahren wegen Amtsmissbrauchs und Begünstigung die Rede war, wies Bussek jedoch zurück. "Derzeit gibt es kein Ermittlungsverfahren. Es wird geprüft, ob überhaupt ein hinreichender Anfangsverdacht vorliegt und Ermittlungen einzuleiten sind", sagte die Sprecherin.
(APA/Red)