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SS-Runen und Hakenkreuz: Fußball-Fan in Wien wegen Wiederbetätigung verurteilt

Slowakischer Fußball-Fan in Wien wegen Wiederbetätigung verurteilt
Slowakischer Fußball-Fan in Wien wegen Wiederbetätigung verurteilt ©APA (Sujet)
Wirbel um einen SS-Runen-Pullover und eine Hakenkreuz-Kappe: Am Montag ist ein slowakischer Fußball-Fan von einem Wiener Schwurgericht wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.
Festnahmen beim Match

Der 32-Jährige war am 29. April 2017 zum Match Austria Wien gegen Sturm Graz in die Bundeshauptstadt gereist. Er war mit einem Pullover mit SS-Runen bekleidet und trug eine Baseballkappe mit Hakenkreuzen.

Angeklagter: “Ich wollte nicht provozieren”

“Ich wusste nicht, dass ich da Probleme bekommen könnte. Ich wollte nicht provozieren”, gab der Angeklagte zu Protokoll. Ihm sei es nicht darum gegangen, eine nationalsozialistische Gesinnung zur Schau zu stellen. Das Hakenkreuz sei in der altslawischen Mystik verankert. Er habe mit seiner Kopfbedeckung “meine slawische Herkunft zum Ausdruck bringen wollen”.

Der Mann mit der auffälligen Aufmachung war Polizisten aufgefallen, als es vor dem Match im Prater zu einer Schlägerei zwischen verschiedenen Fan-Gruppen kam. Der Slowake, der sich an der Rauferei beteiligte, wurde festgenommen. In weiterer Folge zeigte sich, dass er sich in der Vergangenheit am Oberkörper SS-Totenköpfe, Hakenkreuze und am Bauch das Profil des SS-Obersturmbannführers Otto Skorzeny tätowieren hatte lassen.

32-Jähriger bei Prozess in Wien: “War früher bei Skinhead-Gruppe”

Darauf angesprochen, erklärte der 32-Jährige, er hätte früher einer Skinhead-Gruppe angehört. Die Tattoos hätte er sich stechen lassen, weil er sie damals “schön” gefunden habe. Wie er heute zu Hitler und dem Nationalsozialismus stehe, wollte Richter Andreas Böhm wissen. “Das war eine Katastrophe und eine total schlechte Lösung der Situation”, lautete die Antwort.

Mit dem Urteil war der Mann, der in seiner Heimat als Botenfahrer arbeitet, einverstanden. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

(apa/red)

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