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Spitalsärzte: Bundesrat-Veto dürfte nicht viel ändern

Am Freitag kehrte bereits Ruhe in die Debatte ein.
Am Freitag kehrte bereits Ruhe in die Debatte ein. ©APA/BARBARA GINDL
Nach dem ersten Aufschrei der Ärztekammer wegen der Bundesratsblockade gegen die Verlängerung der Dienstzeit-Regel für Spitalsärzte ist am Freitag wieder Ruhe eingekehrt.
Längere Arbeitszeit bis 2025

Ein APA-Rundruf durch die Länder zeigt, dass man überall davon ausgeht, dass auch das Monat ohne längerer Höchstarbeitszeit bewältigbar sein wird. Ende Juli wird dann soundso weiter gelten, dass bei Zustimmung des Arztes und mit Bereitschaftszeiten wieder 55 Stunden gearbeitet werden kann.

Übergangsregel soll bis Mitte 2025 verlängert werden

Der Nationalrat hatte vergangene Woche vereinbart, dass die Übergangsregel, wonach Spitalsärzte bis zu 55 Stunden im Dienst sein können, bis Mitte 2025 verlängert wird. Die vier darauf folgenden Jahre wird auf 52 Stunden reduziert. In der gestrigen Sitzung des Bundesrats scheiterte die Vorlage dann an der fehlenden Mehrheit von ÖVP und Grünen. Damit liegt sie nun acht Wochen ab, ehe sie in Kraft tritt, womit ein Monat lang die Mitte des Jahres auslaufende 55-Stunden-Regel außer Kraft gesetzt ist. Die Ärztekammer ärgerte sich über ein Rechtschaos und hielt der Länderkammer vor, gegen die Länderinteressen gestimmt zu haben, fällt das Spitalswesen doch großteils in deren Kompetenz.

Situation wieder ruhiger am Freitag

Heute klang alles weniger dramatisch. Unter den von der APA angefragten Bundesländern reagierte Kärnten noch am kritischsten. Eine Sprecherin von Gesundheitsreferentin Beate Brettner (SPÖ) sprach von einer "gewaltigen Herausforderung". Denn die Corona-Pandemie habe schon eine Überlastung mit sich gebracht und die Verzögerung falle nun auch noch in die Urlaubszeit. Die Lücke von einem Monat werde man dennoch bewältigen: Der Durchrechnungszeitraum für die 48-Stunden-Arbeitszeit betrage sechs Monate, die "Lücke" von einem Monat werde also auf sechs Monate aufgerechnet "und wird daher gemanaget werden können".

Manche Länder sahen sich überhaupt nicht betroffen und verwiesen auf eigene Arbeitszeitregeln. Die burgenländischen Spitalsbetreiber Barmherzige Brüder und KRAGES (Burgenländische Krankenanstalten-GmbH) betonten, dass die Verzögerung für sie keine Auswirkungen habe, weil die Arbeitszeiten der Ärzte ohnehin unter den Höchstarbeitszeiten liegen würden. Im Krankenhaus Oberpullendorf arbeiten die Ärzte laut KRAGES etwa durchschnittlich 47,38 Stunden pro Woche, in Güssing 46,37, in Kittsee 46,25 und in Oberwart 45,92.

In der Betriebsvereinbarung der tirol kliniken sei bereits festgeschrieben, dass ab 1. Juli die Arbeitszeit der Ärzte auf 48 Stunden zurückgeht, erklärte Sprecher Johannes Schwamberger gegenüber der APA. "Wir haben darauf hingearbeitet, dass wir ab 1. Juli auf 48 Stunden reduzieren können und das werden wir auch schaffen", fügte Schwamberger hinzu. Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Ärzte, die bei den tirol kliniken angestellt sind. Einen Spezialfall stellt dabei die Innsbrucker Klinik dar, da hier die Ärzte teilweise auch über die Med-Uni Innsbruck beschäftigt sind. Hier galt bis dato für die Spitalsärzte ebenfalls eine Betriebsvereinbarung, die die Möglichkeit enthielt, mehr als 48 Stunden zu arbeiten. Für die Zeit nach dem 1. Juli arbeite man an einer Übergangslösung, hieß es.

Auch keine Auswirkungen in Wien

Auch in Wien wird sich die Entscheidung des Bundesrates nicht auf die Personalplanung in den Spitälern auswirken. Das sagte ein Sprecher von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) am Freitag der APA. Die Höchstarbeitszeit von 48 Stunden gelte in den städtischen Häusern bereits, somit sei die Übergangsregelung - bzw. deren Nicht-Verlängerung - kein großes Thema. Man habe bereits in den vergangenen Jahren die Reduktion der Arbeitsdauer durch zusätzliches Personal kompensiert. Mehr als 500 Vollzeit-Posten seien geschaffen worden, 88 davon für Ärztinnen und Ärzte, hieß es.

In den Vorarlberger Krankenhäusern kann die durchschnittliche Wochenarbeitszeit hingegen auf Abteilungs- und Organisationsebene von 48 Stunden auf 55 Stunden ausgedehnt werden. Der Durchrechnungszeitraum beläuft sich auf 26 Wochen. Prinzipiell liege die wöchentliche Höchstarbeitszeit innerhalb einer Woche bei 72 Stunden, hieß es auf APA-Anfrage bei der Vorarlberger Krankenhaus-Betriebsgesellschaft. Zu den Auswirkungen des Bundesrats-Beschlusses könne man aktuell noch nichts Konkretes sagen.

Ein Chaos an den Spitälern erwartet der Salzburger Ärztekammerpräsident Karl Forstner für die Wochen bis zum Inkrafttreten der Verlängerung nicht: "Man wird wieder pragmatische Lösungen finden, es wird sich nicht so dramatisch auswirken." Die Krankenhäuser müssten die Abläufe so planen, als würde die 48-Stunden-Regelung umgesetzt werden. Bedenklich sei vor allem, dass es die Politik in der zu Ende gehenden langen Übergangszeit nicht geschafft habe, eine angemessene Personalausstattung zustande zu bringen. In einigen Bereichen wäre es einfach nötig, mehr Ärzte anzustellen.

NÖ: Maximale Wochenarbeitszeit bei 55 Stunden

In Niederösterreichs Spitälern beträgt die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von einzelnen Ärzten nach Angaben der Landesgesundheitsagentur aktuell noch maximal 55 Stunden. Für die Zeit bis zur Verlängerung der Übergangsregelung werde "eine gesetzeskonforme Umsetzung" erfolgen, hieß es.

Die Oberösterreichische Gesundheitsholding (OÖG) wies darauf hin, dass für rund 80 Prozent ihrer Ärzte bereits eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von maximal 48 Stunden gelte. Die Blockade sei "sehr unangenehm", es würden politische Meinungsverschiedenheiten auf dem Rücken der Mitarbeiter ausgetragen, so Geschäftsführer Franz Harnoncourt. Er gehe aber davon aus, dass "es im Nationalrat zu einem Beharrungsbeschluss kommen wird und damit dennoch eine stabile Dienstplanung möglich sein wird".

(APA/Red)

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