AA

Späte Sperrstunde im Zentrum von Dornbirn

Dornbirn. Die Betreiber von 24 Gastgärten im Dornbirner Zentrum haben gut lachen: Ab kommendem Sonntag dürfen sie bis zum 15. September bis 24 Uhr unter freiem Himmel ausschenken.

Das ist anderen Wirten nicht vergönnt: Wenn sich ihre Gasthäuser außerhalb einer genau festgelegten Zone befinden, müssen sie bereits um 23 Uhr den Gartenbetrieb einstellen. Sonst droht Ungemach, denn das Auge des Gesetzes ist wachsam. Kein Wunder, dass sich einige Gastronomen, die sich im Frühjahr und Sommer über volle Gastgärten freuen können, aber nicht in den Genuss der längeren Öffnungszeit kommen, mächtig ärgern. Das Wirteehepaar Karin und Wolfgang Häussle vom Gasthaus “Tandem” in der oberen Marktstraße ist mit der Regelung jedenfalls nicht einverstanden. “Ich möchte gleiches Recht für alle”, wundert sich Häussle über die für ihn nicht nachvollziehbare Regelung der Stadt Dornbirn.

“Die warmen Sommernächte kann man ohnedies an einer Hand abzählen”, würde der Gastronom gerne die kurze Zeit für gute Geschäfte in seinem schönen Garten nützen. Die Verlängerung der Öffnungszeiten im Zentrum wurde bereits vor sieben Jahren von der Stadtvertretung unter der Voraussetzung beschlossen, dass sich die Wirte tatsächlich an die Sperrstunde halten und die Musik bereits um 23 Uhr abdrehen. Das hat bisher funktioniert, sagt Dr. Gebhard Küng, Leiter der Rechtsabteilung im Rathaus. Bisher seien kaum Beschwerden von Nachbarn eingegangen. Außerhalb der Innenstadtzone reagieren Anrainer offenbar sensibler. Um Nachbarschaftskonflikte möglichst zu vermeiden, wolle man deshalb an der geltenden Regelung nicht rütteln, sagt Küng. Die Einhaltung der Sperrstunde in den Gastgärten wird von der Polizei fallweise kontrolliert.

Küng betont allerdings, dass die Beamten dabei mit Augenmaß vorgehen und nicht auf Bußgelder aus seien. Wenn die Uniformierten auftauchen, seien meistens Beschwerden der Anrainer Grund der Amtshandlung.

Text: Josef Hagen

  • VIENNA.AT
  • Dornbirn
  • Späte Sperrstunde im Zentrum von Dornbirn
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen