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Sonderbetreuungszeit nun rückwirkend ab September

Der Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit wird bis Jahresende verlängert.
Der Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit wird bis Jahresende verlängert. ©APA/DPA/JULIAN STRATENSCHULTE
Die Sonderbetreuungszeit für Eltern soll nun doch rückwirkend ab dem 1. September kommen, und nicht erst ab 1. Oktober. Darauf hätten sich alle Parteien im Parlament geeinigt.

Nach Ausräumen aller verfassungsrechtlichen Bedenken rund um die rückwirkende Inkraftsetzung seitens der Experten im Parlament sei nun ein früheres Inkrafttreten möglich. Der Rechtsanspruch gilt bis Ende Dezember, den Kostenersatz trägt der Bund.

Die Materie wird morgen, Donnerstag, im Gesundheitsausschuss - statt wie ursprünglich geplant im Arbeits- und Sozialausschuss - behandelt. Der Beschluss im Nationalrat ist für 22. September vorgesehen, jener im Bundesrat am 7. Oktober.

Rückwirkender Start ab September: Alle Parlamentsfraktionen einig

"Besonders in Zeiten, in denen nach wie vor Corona-Fälle auftreten können, ist es wichtig, etwa im Fall einer Quarantäne des Kindes durch die Sonderbetreuungszeit Betreuungssicherheit zu gewährleisten", freute sich Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) in einer Aussendung. Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) begrüßte die gemeinsame gute Lösung.

Auch bei den Grünen gab es Zustimmung. "Die Pandemie ist für Familien leider noch nicht vorbei", erklärte Familiensprecherin Barbara Neßler. "Ich bin froh, dass wir für Eltern wieder Sicherheit schaffen können."

Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit bis Jahresende verlängert

Erst vergangene Woche hatte das Arbeitsministerium bekanntgegeben, die Sonderbetreuungszeit mit 1. Oktober wieder einzuführen. Die vorherige Regelung war im Juli ausgelaufen. Erstmals war die Sonderbetreuungszeit ab März 2020 möglich und wurde bisher dreimal verlängert. Mit Start der Phase 5 stehen berufstätigen Eltern in Summe weitere drei Wochen Sonderbetreuungszeit bis zum 31. Dezember 2021 zur Verfügung. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin erhält wie bisher 100 Prozent der Entgeltkosten ersetzt.

Der Anspruch greift etwa, wenn Schulkinder in Quarantäne müssen und zuhause betreut werden. Dass die neue Regelung erst nach Schulbeginn kam, sorgte für viel Kritik. SPÖ-Gesundheitssprecher Philip Kucher verwies auf die vielen Klassen in Quarantäne. "Die Sonderbetreuungszeit muss rückwirkend ab Schulbeginn gelten", hieß es am Mittwoch in einer Aussendung.

Gleiches forderte Tags zuvor auch die Arbeiterkammer Niederösterreich. Dieser Wunsch geht nun in Erfüllung. "Wir freuen uns sehr über diesen Grünen Erfolg", so Neßler und Disoski. "Damit unterstützen wir viele Familien, die bis Oktober sonst völlig im Stich gelassen worden wären."

(APA/Red)

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