Die Altersgrenze wird darin mit 18 Jahren festgesetzt. Dieses Limit werde noch mit Experten diskutiert und gegebenenfalls angepasst, teilte das Wirtschafts- und Jugendministerium am Donnerstag in einer Aussendung mit.
Die Altersgrenze von 18 Jahren entspricht der Empfehlung durch eine EU-Studie. Die Bestrahlung durch UV-Geräte soll das Hautkrebs-Risiko erhöhen, wobei besonders Kinder und Jugendliche gefährdet sind. Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (V) geht davon aus, dass die Neuregelung in etwa drei Monaten in Kraft treten könnte. Der Verordnungsentwurf des Wirtschaftsministeriums werde in den nächsten Tagen mit dem Gesundheits– und dem Sozialressort vorbesprochen und anschließend zur Begutachtung verschickt, hieß es in der Aussendung.