Softer Lockdown bis 27. Februar verlängert

Der Hauptausschuss des Nationalrats hat heute, Dienstag, eine Verlängerung des "soften" Lockdowns genehmigt. Lockerungen für Gastronomie, Tourismus und Kulturbetrieb sind frühestens rund um Ostern zu erwarten.
Covid-Gesetz um neue Regelungen erweitert
Mit der Adaptierung der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung des Gesundheitsministers wurde auch eine kleine Lücke geschlossen: Körpernahe Dienstleister wie Friseure brauchen ab Donnerstag für Hausbesuche bei ihren Kunden einen negativen, maximal 48 Stunden alten COVID-19-Test - wie ihn umgekehrt seit den Öffnungen am 8. Februar auch die Kunden brauchen, die zu ihnen kommen.
Weiters wurde klargestellt, dass Kunden im Außenbereich von Geschäftslokalen und Werkstätten keine FFP2-Masken tragen müssen - wenn die 2-Meter-Regel eingehalten wird. Gesundheits- und Pflegepersonal ist hingegen jetzt angehalten, bei Patientenkontakt eine FFP2- oder höherwertigere Maske zu tragen, gleichwertige werden nicht mehr akzeptiert.
(APA/Red)