Der Hauptausschuss des Nationalrats hat heute, Dienstag, eine Verlängerung des "soften" Lockdowns genehmigt. Lockerungen für Gastronomie, Tourismus und Kulturbetrieb sind frühestens rund um Ostern zu erwarten.
Covid-Gesetz um neue Regelungen erweitert
Mit der Adaptierung der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung des Gesundheitsministers wurde auch eine kleine Lücke geschlossen: Körpernahe Dienstleister wie Friseure brauchen ab Donnerstag für Hausbesuche bei ihren Kunden einen negativen, maximal 48 Stunden alten COVID-19-Test - wie ihn umgekehrt seit den Öffnungen am 8. Februar auch die Kunden brauchen, die zu ihnen kommen.
Weiters wurde klargestellt, dass Kunden im Außenbereich von Geschäftslokalen und Werkstätten keine FFP2-Masken tragen müssen - wenn die 2-Meter-Regel eingehalten wird. Gesundheits- und Pflegepersonal ist hingegen jetzt angehalten, bei Patientenkontakt eine FFP2- oder höherwertigere Maske zu tragen, gleichwertige werden nicht mehr akzeptiert.
(APA/Red)