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So wird der Christbaum richtig transportiert

Am Autodach festgezurrte Christbäume sind nicht erlaubt.
Am Autodach festgezurrte Christbäume sind nicht erlaubt. ©pixabay.com (Sujet)
Möge die Transportidee auch noch so "kreativ" sein - der ARBÖ gibt Tipps, um eine Strafe oder einen Unfall zu vermeiden.

Christbäume, die am Autodach festgezurrt werden oder aus dem Wageninneren ragen, gehören in der Adventzeit zum Straßenbild. Damit der Weihnachtsfriede nicht durch ein Strafmandat oder gar einen Unfall bei der Heimfahrt mit dem Christbaum gestört wird, gibt der ARBÖ Tipps für einen sicheren Transport.

Den Christbaum richtig transportieren: ARBÖ gibt Tipps

"Autofahrer haben manchmal äußerst 'kreative' Ideen, ihren Weihnachtsbaum nach Hause zu transportieren", schilderte Josef Schreiner, Techniker im ARBÖ-Landeszentrum Eisenstadt, in einer Aussendung.

Falsch - und dennoch häufig zu sehen - sei, wenn die motorisierten Weihnachtsmänner den Baum einfach mit einem Seil oder mit Gummizügen aufs Autodach binden. "Das ist extrem gefährlich, denn beim Beschleunigen oder bei einer Vollbremsung kann der Baum davonfliegen", warnte Schreiner.

Um sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden, sollte man einen Christbaum im Fahrzeuginnenraum nur im Netz transportieren und ihn unbedingt gut fixieren. Zudem sollte die Sicht des Lenkers nicht beeinträchtigt sein.

Falscher Christbaum-Transport ist Vormerkdelikt

Ragt der "XL-Baum" aus dem Kofferraum, darf er Blinker, Rückleuchten oder das Kennzeichen keinesfalls verdecken. Wenn die Fracht das Fahrzeugheck um mehr als einen Meter überragt, so wird der "Baum an Bord" zur Langgut-Fuhre und ist mit einer roten Tafel zu kennzeichnen.

Ein gesicherter Transport des Weihnachtsbaumes sei laut ARBÖ auf jeden Fall zu empfehlen, denn ein falscher Transport mit dem Pkw ist ein Vormerkdelikt. "Wer seinen Baum ohne Eintrag im Führerscheinregister nach Hause bringen will, sollte beim Transport folgendes bedenken: Die gesetzlichen Vorschriften kennen auch für Christbäume keine Ausnahmen. Es gelten die gleichen Bestimmungen wie für jedes andere Transportgut", erläuterte Schreiner.

(APA/Red)

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