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So könnte der "Dick Pic"-Paragraf umgesetzt werden

Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) möchte das ungefragte zusenden von "Dick Pics" unter Strafe stellen. Die Umsetzung eines solchen Paragrafen wird nun geprüft.
Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) möchte das ungefragte zusenden von "Dick Pics" unter Strafe stellen. Die Umsetzung eines solchen Paragrafen wird nun geprüft. ©APA/ROLAND SCHLAGER
Nachdem Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) einen Paragrafen gegen "Dick Pics", also Penisbilder, vorgeschlagen hatte, will das Justizministerium eine Möglichkeit für die Umsetzung prüfen.
Penisfotos: Werbung für "Dick Pic"-Paragrafen

Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) will das ungefragte Zuschicken von "Dick Pics" - also Penisbildern - unter Strafe zu stellen. Das Justizministerium will nun eine Möglichkeit für die Umsetzung einer derartigen Bestimmung im Verwaltungsstrafrecht prüfen, hieß es auf APA-Anfrage. Wann das soweit sein wird, war am Freitag zunächst unklar.

So könnte der "Dick Pic"-Paragraf möglicherweise umgesetzt werden

Plakolm sah allerdings eine Änderung des Strafgesetzbuches für notwendig und schlug dafür den Paragrafen 218 Strafgesetzbuch, der die sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen bestraft, vor. In Deutschland etwa wurde das bereits mit dem Paragrafen 184 des deutschen Strafgesetzbuches, wo es um das Überlassen von pornografischen Inhalten geht, geändert. In Österreich beginne die sexuelle Belästigung erst durch intensive Berührungen in geschlechtsspezifischen Bereichen, wie Katharina Beclin vom Institut für Strafrecht und Kriminologie an der Universität im Ö1-Morgenjournal berichtete. "Davor haben wir keine gerichtlichen Strafbarkeit."

Nur öfters ungefragtes zusenden von "Dick Pics" derzeit strafbar

Im Verwaltungsstrafrecht werden Übertretungen bestimmter Gesetze nicht durch Gerichte, sondern durch Verwaltungsbehörden geahndet. Das können Übertretungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO), im Baurecht oder bei Ladenöffnungszeiten sein. In erster Instanz sind die Bezirksverwaltungsbehörden - die Bezirkshauptmannschaften oder Magistrate - bzw. Landespolizeidirektionen zuständig, in deren Wirkungsbereich die Verwaltungsübertretung begangen wurde. Bei einem rechtskräftigen Urteil nach dem Strafrecht, das von einem Gericht verhängt wird, drohen Gefängnisstrafen, die eine Vorstrafe mit sich bringen.

Nur wenn ein- und derselbe Mann diese Bilder öfter ungefragt verschickt, würde er sich wegen Stalkings strafbar machen. Bei Paragraf 107a StGB ist derjenige zu bestrafen, der "eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt". Dieser ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen, heißt es im Strafgesetzbuch.

Plakolm: "Belästigung bleibt Belästigung, egal wo sie passiert"

"Belästigung bleibt Belästigung, egal wo sie passiert", meinte Plakolm hingegen. Was im echten Leben strafbar sei, müsse auch im Internet Konsequenzen haben. Plakolms Vorstoß sei eine "schon lange bekannte Forderung nach einem Dick Pic-Verbot", erklärte die stellvertretende Klubobfrau und Frauensprecherin der Grünen, Meri Disoski, bereits am Donnerstag. Auch sie sah mit einer entsprechenden Bestimmung im Verwaltungsstrafrecht ein schnelles Schließen dieser "Lücke", dass es für Penisbilder-Versender keine rechtlichen Konsequenzen gibt.

Verwunderung über den Vorschlag Plakolms kam von der SPÖ

Verwunderung über den Vorschlag Plakolms kam von der SPÖ, denn die Strafbarkeit "könnte längst beschlossene Sache sein". Einen Antrag dazu habe SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim bereits im April in den Nationalrat eingebracht. "Dass ÖVP-Staatssekretärin Plakolm heute mit dieser Forderung ankommt und gleichzeitig die Regierungsparteien immer wieder Oppositionsvorschläge ignorieren bzw. die Anträge vertragen, ist bedauerlich und bringt uns in der Sache nicht weiter", sagte Yildrim. "Das Versenden solcher Bilder ist eine Grenzüberschreitung, eine Machtdemonstration und laut Expertinnen und Experten klar als sexuelle Belästigung einzustufen. Für Betroffene entsteht oft eine große psychische Belastung. Rechtliche Möglichkeiten dagegen vorzugehen gibt es in Österreich allerdings kaum, da es keine gerichtlich strafbare sexuelle Belästigung darstellt. In anderen europäischen Ländern wie Deutschland oder Finnland wird hingegen längst radikal gegen unerwünschte Genitalfotos vorgegangen. Das fordern wir auch in Österreich", so Yildirim.

(APA/Red)

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