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So kann Nintendo deine Switch sperren – selbst im Offline-Modus

Nintendo geht in den USA mit harter Hand gegen Hacker vor
Nintendo geht in den USA mit harter Hand gegen Hacker vor ©AFP
Wer auf seiner Switch Raubkopien nutzt, muss künftig mit drastischen Konsequenzen rechnen – sogar der Offline-Betrieb kann gesperrt werden.

Nintendo hat seine Nutzungsbedingungen für US-amerikanische Kunden überarbeitet. Laut dem aktualisierten Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) behält sich das Unternehmen künftig das Recht vor, Konsolen dauerhaft zu deaktivieren, wenn diese für „nicht genehmigte Nutzungen“ verwendet werden. Dazu zählt insbesondere das Abspielen von Raubkopien oder der Einsatz von sogenannten Flash-Carts, also Geräten von Drittanbietern, mit denen sich kopierte Spiele abspielen lassen.

Die neuen Regeln gelten für beide Konsolengenerationen: die aktuelle Nintendo Switch sowie die für Anfang Juni erwartete Switch 2.

Hardware kann komplett gesperrt werden

Die Maßnahme geht deutlich über den bisher üblichen Entzug von Garantieansprüchen hinaus: Laut Nintendo kann die betroffene Konsole sogar für den Offline-Betrieb unbrauchbar gemacht werden. Wie genau dies technisch umgesetzt wird, bleibt unklar. Mehrere Medien, darunter das Technikportal The Verge, berichten jedoch, dass ein solcher Schritt ausdrücklich im englischen EULA vorgesehen ist.

Nintendo formuliert in der EULA wörtlich: „Nintendo kann nach eigenem Ermessen die Nintendo-Konto-Dienste und/oder das entsprechende Nintendo-Gerät ganz oder teilweise dauerhaft unbrauchbar machen.“

Sperre auch ohne nachgewiesenen Verstoß möglich

Besonders brisant: Die Sperrung kann auch erfolgen, bevor es überhaupt zu einem Verstoß kommt – nämlich dann, wenn Nintendo „begründet annimmt“, dass ein solcher bevorsteht oder wenn technische, rechtliche oder kommerzielle Gründe vorliegen, etwa um andere Nutzer oder Dienste zu schützen. Eine vorherige Benachrichtigung ist laut Vertragstext nicht erforderlich.

Diese Formulierung räumt dem Unternehmen weitreichende Befugnisse ein, was bei Verbraucherschutzorganisationen und in der Gaming-Community bereits auf Kritik stößt.

In Europa nicht zulässig

In den europäischen Datenschutzrichtlinien finden sich diese verschärften Bestimmungen nicht. Zwar verbietet auch die EU-Version die Verwendung raubkopierter Spiele, jedoch ohne das ausdrückliche Recht zur vollständigen Sperrung der Hardware. Der Grund dafür dürfte in den strengeren Verbraucherschutzgesetzen der EU liegen: Dort gilt das Prinzip, dass physisch gekaufte Geräte dem Eigentümer gehören und nicht durch Fernzugriff des Herstellers deaktiviert werden dürfen.

Modifikationen strikt verboten

Nintendo untersagt in den aktualisierten Richtlinien auch sämtliche Formen von Softwaremodifikationen – inklusive Reverse Engineering oder das Verändern digitaler Inhalte. Wer sich nicht daran hält, muss mit der Deaktivierung des jeweiligen Produkts rechnen.

Diese Regelung soll sowohl das System als auch die digitalen Inhalte der Plattform schützen und wird von Nintendo als notwendiger Schritt im Kampf gegen Produktpiraterie dargestellt.

Maßnahmen knüpfen an frühere Strategien an

Bereits 2018 wurde bekannt, dass Nintendo technische Möglichkeiten nutzt, um manipulierte Konsolen zu identifizieren und Zugänge zu sperren. Mit der Switch 2, die ab dem 5. Juni 2025 weltweit erhältlich sein soll, verschärft das Unternehmen nun seine Anti-Piraterie-Strategie weiter.

Fakten im Überblick

  • Gültigkeit: Neue Nutzungsbedingungen gelten für Switch und Switch 2 (nur in den USA).
  • Maßnahme: Geräte können dauerhaft deaktiviert werden – auch offline.
  • Bedingung: Nutzung von Raubkopien, Flash-Carts oder Hacks.
  • EULA-Passus: Sperre ist auch bei „begründetem Verdacht“ möglich.
  • Nicht betroffen: Nutzer*innen in der EU – dort greift der stärkere Verbraucherschutz.
  • Verboten: Reverse Engineering, Modding, Manipulation digitaler Inhalte.
  • Marktstart Switch 2: 5. Juni 2025.

(VOL.AT)

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