So holt ihr euch bis zu 750 Euro vom Finanzamt zurück
Die Frist für den Lohnsteuerausgleich 2019 läuft mit Ende 2024 aus. Nach der maximalen Frist von fünf Jahren ist keine Rückerstattung mehr möglich. Der durchschnittliche Erstattungsbetrag liegt bei etwa 750 Euro, was die Mühe der Einreichung mehr als rechtfertigt, wie finanz.at berichtet.
Einfache Einreichung über FinanzOnline
Die Arbeitnehmerveranlagung kann bequem über FinanzOnline oder mittels Formular L1 beim Finanzamt eingereicht werden. Über FinanzOnline lässt sich vorab berechnen, ob und in welcher Höhe eine Steuerrückerstattung zu erwarten ist.
Seit 2017 führt das Finanzamt eine automatische Arbeitnehmerveranlagung (AANV) durch, wenn bis 1. Juli des Folgejahres kein eigener Antrag gestellt wurde. Diese berücksichtigt jedoch nur die dem Finanzamt vorliegenden Daten, wodurch viele Absetzposten unberücksichtigt bleiben. Der durchschnittliche Rückerstattungsbetrag bei der AANV liegt mit 467 Euro deutlich unter dem der selbst eingereichten Anträge.
Nachträgliche Korrektur bei Arbeitnehmerveranlagung möglich
Wer bereits eine automatische Veranlagung für 2019 erhalten hat, kann diese noch bis Ende 2024 durch einen eigenen Antrag korrigieren lassen. Dabei können zusätzliche Absetzposten wie Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben geltend gemacht werden.
(Red)