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Familienbeihilfe steigt: So viel mehr Geld gibt es 2025

Die Familienbeihilfe wird 2025 angehoben.
Die Familienbeihilfe wird 2025 angehoben. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Die Familienbeihilfe ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Familien in Österreich. Rund zwei Millionen Kinder profitieren monatlich von der staatlichen Leistung, die 2025 um 4,6 Prozent erhöht wird.

Die Sozial- und Familienleistungen steigen im Jahr 2025 um 4,6 Prozent. Dies entspricht der durchschnittlichen Inflation von August 2023 bis Juli 2024. Betroffen von dieser automatischen Inflationsanpassung sind die Familienbeihilfe, der Kinderabsetzbetrag und der Mehrkindzuschlag, ebenso das Kinderbetreuungsgeld und der Familienzeitbonus.

Ebenso angepasst werden Kranken-, Rehabilitations- und Wiedereingliederungsgeld, Umschulungsgeld, Studienbeihilfe und Schülerbeihilfe. Die automatische Anpassung erfolgt 2025 bereits zum dritten Mal in Folge.

Familienbeihilfe steigt 2025 um 4,6 Prozent

Ab dem 1. Januar 2025 steigt die Familienbeihilfe um 4,6 Prozent. Pro Kind gibt es bis zu 3.255 Euro im kommenden Jahr, je nach Alter des Kindes:

  • Ab Geburt: von 132,30 auf 138,40 Euro
  • Ab 3 Jahren: von 141,50 auf 148,00 Euro
  • Ab 10 Jahren: von 164,20 auf 171,80 Euro
  • Ab 19 Jahren: von 191,60 auf 200,40 Euro

Zusätzlich wird auch der Kinderabsetzbetrag, der gemeinsam mit der Familienbeihilfe überwiesen wird, auf 70,90 Euro erhöht.

Auch Sozialhilfe steigt 2025

Ebenfalls um 4,6 Prozent erhöht werden die Richtsätze für die Sozialhilfe. Für Alleinlebende und Alleinerziehende steigt die Höhe der Sozialhilfe von maximal 1.156 auf 1.209 Euro netto. Für Paare erhöht sich der Maximalbetrag von rund 1.618 auf 1.692 Euro netto. Gewährt werden diese Beträge zwölf Mal jährlich.

Ein Alleinerziehender bzw. eine Alleinerziehende mit zwei Kindern, der bzw. die Teilzeit arbeitet und Sozialhilfe bezieht, profitiert laut Sozialministerium von der Erhöhung der Sozial- und Familienleistungen im kommenden Jahr mit rund 1.100 Euro.

Zuverdienstgrenze für Studierende wird automatisch erhöht

Erstmals automatisch zu Jahresbeginn an die Inflation angepasst wird die Zuverdienstgrenze für Studierende. 17.212 Euro können sie künftig pro Jahr verdienen, ohne den Anspruch auf die Familienbeihilfe zu verlieren (2024: 16.455 Euro).

Alleinverdienende und Alleinerziehende mit Kindern bis 18 Jahren, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, erhalten ab 2025 einen Zuschlag zum Kinderabsetzbetrag - nämlich monatlich 60 Euro pro Kind. Die Geldleistung bedeutet eine Weiterführung der Unterstützungsleistung aus dem Maßnahmenpaket gegen Kinderarmut, diese wird wie die anderen Leistungen ab dem Jahr 2026 jährlich an die Inflation angepasst.

(Red)

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