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SMS-Chat von Kurz und Strache darf laut Presserat veröffentlicht werden

Was sich Bundeskanzler Sebastian Kurz, der damalige Vizekanzler Heinz-Christian Strache und weitere Regierungsbeteiligte per SMS geschrieben haben, ist laut Presserat von öffentlichem Interesse
Was sich Bundeskanzler Sebastian Kurz, der damalige Vizekanzler Heinz-Christian Strache und weitere Regierungsbeteiligte per SMS geschrieben haben, ist laut Presserat von öffentlichem Interesse ©APA/HANS KLAUS TECHT
Nach Ansicht des Pressrats ist die Veröffentlichung von SMS-Chatprotokollen zwischen mehreren Spitzenpolitikern der ehemaligen ÖVP-FPÖ-Regierung in einem Artikel auf derstandard.at zulässig.
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Diese seien von eindeutigem öffentlichem Interesse und verstoßen damit nicht gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse, teilte das Selbstkontrollorgan in einer Aussendung am Donnerstag mit.

Standard veröffentlichte SMS-Auszüge von Kurz, Strache und Co.

Im Artikel "SMS von Kanzler Kurz an Vizekanzler Strache: 'Verkauf mich nicht für deppert!'" vom 9. März finden sich mehrere Zitate aus verschiedenen Chatnachrichten von Mitgliedern der damaligen Bundesregierung - darunter Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), der ehemalige Vizekanzler und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, Norbert Hofer, Herbert Kickl (beide FPÖ) und Gernot Blümel (ÖVP).

Sie behandeln Themen wie die Mindestpension oder ein geplantes ORF-Gesetz. Auch Auszüge aus Chats zwischen Strache und Kurz zu rechtsextremen Vorfällen und dem Ibiza-Video sind enthalten. Aus manchen Nachrichten lässt sich das private Verhältnis der ehemaligen Regierungsmitglieder zueinander ableiten.

Kritik an der Veröffentlichung der SMS-Chatprotokolle

Ein Leser kritisierte die Veröffentlichung der Chatprotokolle. Seiner Ansicht nach sei auch Politikern in Regierungsämtern ein gewisses Maß an Privatsphäre zuzugestehen. Der Presserat musste in diesem Fall somit das schutzwürdige Interesse an der Nichtveröffentlichung gegen ein allfälliges Interesse der Öffentlichkeit abwägen (Punkt 10 des Ehrenkodex).

Der Presserat hielt fest, dass Politikerinnen und Politiker grundsätzlich weniger Persönlichkeitsschutz als Privatpersonen genießen und die Kontrolle der staatlichen Gewalten eine der Kernaufgaben der Medien sei. Außerdem gebe es aufgrund von Korruptionsvorwürfen gegen einige der zitierten (ehemaligen) Regierungsmitglieder strafrechtliche Ermittlungen. Bei derartigen Verdachtsfällen sei die Presse- und Meinungsfreiheit von vornherein weit auszulegen.

VfGH untermauert Presserat-Entscheidung

Ebenfalls für eine Entscheidung im Sinne des "Standard" spreche, dass der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die veröffentlichten Nachrichten als relevant für den eingesetzten Ibiza-Untersuchungsausschuss bewertete. Der Senat 1 erachtet sie daher auch für den öffentlichen politischen Diskurs als wichtig. Als weiteren Punkt führt der Presserat an, dass die zitierten Personen während ihrer Amtszeit regelmäßig in der Öffentlichkeit auf das gute Koalitionsklima hingewiesen und einen "neuen Stil" des positiven Miteinanders hervorgehoben haben. Dass dem, wie die Chatprotokolle zeigen, nicht immer so war, sei von berechtigtem Interesse für die Öffentlichkeit.

"Harmlos": Presserat sieht keinen Ethikverstoß

Da die Inhalte der veröffentlichten Nachrichten verhältnismäßig harmlos seien, sie die Privatsphäre höchstens berührten und die Erwähnten vom "Standard" um eine Stellungnahme gebeten wurden, sah der Presserat keinen Ethikverstoß gegeben. "Insgesamt betrachtet überwiegen im vorliegenden Fall eindeutig die Veröffentlichungsinteressen gegenüber den Schutzinteressen der Zitierten", befand der Senat 1.

(APA/Red)

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