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Skylink-Verfahren: Hausdurchsuchungen bei Bernhard Ölz

Beamte des Landeskriminalamtes NÖ haben am Dienstag im Skylink-Verfahren weitere Hausdurchsuchungen durchgeführt. Durchsucht wurden unter anderem zwei Wohnungen des früheren Flughafen-Vorstandes Christian Domany.
Gesucht wurde nach Unterlagen im Zusammenhang mit der Beteiligung der Flughafen Wien AG an der Flughafen Friedrichshafen GesmbH, teilte der Sprecher der Korneuburger Staatsanwaltschaft, Friedrich Köhl, mit.

Die Hausdurchsuchungenaufgrund gerichtlich bewilligter Anordnungen der Staatsanwaltschaft Korneuburg” fanden demnach an mehreren Adressen statt. Es habe sich dabei um zwei Wohnungen des früheren Flughafen-Vorstandes Christian Domany in Wien und Niederösterreich, die Privatwohnung von Prisma-Vorstand Bernhard Ölz sowie Geschäftsräumlichkeiten der Vorarlberger Lobbying-Firma gehandelt.

Unterlagen und Datenträger für Skylink-Verfahren sichergestellt

Laut Köhl wurden schriftliche Unterlagen und Datenträger sichergestellt, die ausgewertet werden müssten. Die Hausdurchsuchungen gehörten “zum großen Komplex Skylink“.

Bei der Flughafen Wien AG habe es diesbezüglich keine Hausdurchsuchung gegeben, so Flughafen-Sprecher Peter Kleemann zur APA.

Die Staatsanwaltschaft Korneuburg erinnerte am Dienstag an die im Dezember 2006 unterzeichnete Absichtserklärung über den Erwerb einer Beteiligung an der Flughafen Friedrichshafen GesmbH durch die Flughafen Wien AG. In diesem Zusammenhang bestehe ein Lobbying-Vertrag zwischen Flughafen Wien und der Vorarlberger Prisma Holding AG, abgeschlossen zwischen dem damaligen Vorstand Christian Domany und Prisma-Vorstand Bernhard Ölz.

Ermittler überprüfen Lobbying-Vertrag im Skylink-Verfahren

Die Staatsanwaltschaft weiter: “Der Lobbying-Vertrag beinhaltet auch eine in Prozenten des Verkaufspreises bemessene Success Fee, aufgrund derer an die Firma Prisma letztlich 180.000 Euro ausgezahlt wurden.” Der Lobbying-Vertrag samt Success Fee sei mit 9. März 2007 datiert, “obwohl bereits zuvor, nämlich im Dezember 2006, die erwähnte Absichtserklärung unterzeichnet worden war“.

Überdies, so die Staatsanwaltschaft, seien bei den bisherigen Erhebungen – mit Ausnahme eines einzigen E-Mails – keine Unterlagen über von Prisma erbrachte Leistungen gefunden worden. “Sollten vertretungsbefugte Organe der Flughafen Wien AG Zahlungen ohne gleichwertige Gegenleistungen an die Firma Prisma veranlasst haben, könnte dies Untreue zum Nachteil der Flughafen Wien AG begründen.”

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