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Skiunfälle auf der Piste: Das sind die rechtlichen Folgen

Fahrerflucht und unterlassene Hilfeleistung können strafrechtliche geahndet werden.
Fahrerflucht und unterlassene Hilfeleistung können strafrechtliche geahndet werden. ©ÖAMTC/Postl;
Während der Wintermonate kommt es immer wieder zu schweren Skiunfällen. Alleine in der Wintersaison 2017/18 gab es 1.542 Einsätz auf der Piste. Doch Fahrerflucht und rücksichtsloses Rasen werden strafrechtlich geahndet.

Die häufigen Skiunfälle ereignen sich oft aufgrund von Fahr- oder Wahrnehmungsfehlern sowie zu hoher Risikobereitschaft. Bei Unfällen mit Verdacht auf Fremdverschulden ist die Tendenz generell steigend.

Fahrerflucht: Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr möglich

“Wer nach einem Zusammenstoß auf der Skipiste einfach weiterfährt, begeht Fahrerflucht”, erklärt ÖAMTC-Juristin Eva Unger. Das kann schwerwiegende Folgen für alle Beteiligten nach sich ziehen: Das Unfallopfer kann ohne Personaldaten des Schuldigen keine Schadenersatz-Ansprüche geltend machen, der Pisten-Rowdy macht sich im Falle einer Fahrerflucht strafrechtlich schuldig, weil er einen Verletzten zurückgelassen hat. “Ihm drohen Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr oder Geldstrafen bis zu 360 Tagsätzen”, sagt die ÖAMTC-Rechtsexpertin

Unterlassene Hilfeleistung nach Skiunfall wird geahndet

Nach einem Skiunfall ist schnelle und richtige Hilfe notwendig. “Helfen ist für jedermann – das betrifft sowohl Unfallbeteiligte als auch Zeugen – Pflicht. Unterlassene Hilfeleistung wird auch auf der Piste mit einer Strafe geahndet”, macht die ÖAMTC-Juristin aufmerksam. Helfen bedeutet in erster Linie: Stehenbleiben, die Lage begutachten und einschätzen und entweder selbst helfen oder Hilfe organisieren. Genau wie im Straßenverkehr sollte außerdem die Unfallstelle abgesichert werden.

“Am besten benutzt man Ski oder Stöcke, die man etwas weiter oben auf der Piste überkreuzt in den Schnee steckt. Damit sind Ski- und Snowboardfahrer gewarnt und können rechtzeitig ausweichen”, erklärt die ÖAMTC-Expertin.

FIS-Regeln zur Klärung der Verschuldensfrage

Zeugen müssen vor allem zur Klärung des Tathergangs und der Verschuldensfrage beitragen. ÖAMTC-Juristin Unger dazu: “Wer Zeuge eines solchen Vorfalls ist, sollte nicht lange zögern sondern zur Verfügung stehen und seine Daten bekanntgeben.”  Fotos auf denen z. B. die Sicht- und Pistenverhältnisse zum Unfallzeitpunkt erkennbar sind, können zur Klärung beitragen.

In der Regel werden zur Klärung der Schuldfrage die FIS-Regeln herangezogen. “Wer die Details der Regeln nicht im Kopf hat, sollte auf jeden Fall besonders vorsichtig und nicht zu schnell fahren und auf andere, vor allem langsamere, Wintersportler Rücksicht nehmen”, erklärt die ÖAMTC-Expertin. Sollte dennoch ein anderer Skisportler bei einer Kollision verletzt werden, so wird in der Regel eine sogenannte “diversionelle Erledigung” angeboten.

“Somit ist die strafrechtliche Seite meist mit einer Geldbuße erledigt”, erläutert die ÖAMTC-Juristin. Schwierig wird es, wenn der schuldtragende Unfallverursacher keine Privathaftpflicht-Versicherung abgeschlossen hat – in diesem Fall muss er selbst für die Heilungskosten und das Schmerzensgeld aufkommen.

(Red)

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