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Skinhead-Mord: 16 Jahre Haft rechtskräftig

Feldkirch - Im Juni endete das Schwurgerichtsverfahren gegen einen 27-jährigen Fußacher Biker wegen Mordes und versuchten Mordes mit einem Schuldspruch im Sinne der Anklage. Das Urteil 16 Jahre unbedingte Haft ist nun rechtskräftig, wie VOL von der Staatsanwaltschaft Feldkirch erfuhr.
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Im Fall des wegen Mordes und Mordversuches angeklagten Rockers hatten sich die Geschworenen am Landesgericht Feldkirch lange zur Beratung zurück gezogen. Am Abend des 11. Juni, kurz vor halb acht, Stand das Urteil dann fest: Schuldig des Mordes und versuchten Mordes – 16 Jahre unbedingte Haft.

Mildernd werteten die Geschworenen die Unbescholtenheit des 27-Jährigen und sein Tatsachengeständnis. Ebenso wurde berücksichtigt, dass sich der Mann, der den Motorradclub als seine Familie ansah, in einer emotionalen Ausnahmesituation befand. Er muss seinen Opfern 16.000 Euro bezahlen. Der 27-jährige Fussacher hatte sich bis zuletzt auf Notwehr berufen. „Es tut mir so leid. Es belastet mich brutal, dass jemand getötet wurde“, so die Schlussworte des Angeklagten.

Wegen des großen Interesses von Vertretern beider Lager fand der Prozess unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt. Beim Eintritt in den Gerichtssaal wurden strenge Kontrollen durchgeführt.

Zum Tathergang

Zu der Bluttat kam es in den frühen Morgenstunden des 8. Februar 2009. Fünf Skinheads wollten in dem Clubheim des Motorradclubs “Outsider” den Geburtstag des 20-Jährigen feiern. Ein zunächst verbaler Streit eskalierte, es entwickelte sich eine Massenschlägerei, an der rund 20 Personen beteiligt gewesen sein sollen. Dabei dürften zwei der “Outsider”, damals 26 und 35 Jahre alt, mit Baseballschläger und Messer auf die Skinheadgruppe losgegangen sein. Der 20-Jährige erlag seinen Verletzungen, drei weitere Kontrahenten erlitten zum Teil schwere Verletzungen und mussten notoperiert werden.

Bereits zuvor wurde der inzwischen 36-jährige Biker wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung verurteilt. Er soll mit einem Baseballschläger in die Prügelei eingegriffen haben. Nach der Bluttat kam es wiederholt zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den beiden Gruppen.

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