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Skigebiete dürfen im Lockdown offen bleiben

Für Tagesgäste in Skigebieten gelten strenge Corona-Regeln.
Für Tagesgäste in Skigebieten gelten strenge Corona-Regeln. ©APA/BARBARA GINDL
Unter der Einhaltung der Corona-Regeln und mit einem Präventions- und Hygienekonzept ist es den Skigebieten erlaubt, auch während des dritten Lockdowns Tagesgäste zu empfangen.
Reaktionen aus den Bundesländern
Die Lockdown-Regeln im Detail

Die Skigebiete dürfen am 24. Dezember aufsperren und offen bleiben, auch wenn sich Österreich ab 26. Dezember in den Lockdown begibt. Tagesgäste sollen unter Einhaltung von Coronaregeln wie dem Tragen von FFP2-Masken und dem Abstandhalten dem Skisport an der frischen Luft nachgehen können.

Doch für die Gebiete selbst steckt beim Aufsperren "der Teufel im Detail", so er Obmann der steirischen Bergbahnen, Fabrice Girardoni, am Samstag im Ö1-"Morgenjournal" des ORF-Radios.

Kein Take-away und Skiservice, strenge Corona-Regeln für Gäste

Die Skigebiete werden ohne Take-away öffnen müssen und können kein Skiservice anbieten. In Gondeln dürfen nur die Hälfte der normal zugelassenen Personen einsteigen. Die Masken sind in den Aufstiegshilfen und beim Anstehen zu tragen.

"Allen (Betreibern, Anm.) ist bewusst, dass wir im Fokus der Öffentlichkeit stehen und vorschriftskonform betreiben müssen. Das bringt zahlreiche Herausforderungen mit sich die alle in sehr kurzer Zeit noch umzusetzen sein werden", so Girardoni. Erst gestern habe man von neuen noch strengeren Vorschriften erfahren, als sie vor vorgestern (17.12.) in einer Verordnung vorgesehen gewesen waren.

"Es bleibt uns nicht mehr viel Zeit, diese Maßnahmen umzusetzen", sagte Giradoni. Damit nicht mehr Menschen in die Skigebiete kommen, als dort dann tatsächlich auf den Berg geschafft werden können, implementieren viele Skigebiete Online-Kartenreservierungsysteme. Bezogen auf die Sanitäranalgen wird geschaut, dass nicht nur jene der Seilbahnen selbst offen stehen, sondern auch solche in Hütten öffnen, die nicht bewirten dürfen.

Skigebiete müssen Präventions- und Hygienekonzept vorlegen

Dass die Bundesregierung Details die Länder regeln lässt macht die ganze Sache aus Sicht des Seilbahn-Vertreters nicht einfacher. "Es macht es schwierig, dass noch eine weitere Verordnungsinstanz dazukommt. Wir müssen die Verordnungen auch rechtzeitig bekommen. Wir können als Unternehmen neue Regeln nicht innerhalb von 24 Stunden umsetzen", erläutert Giradoni. "Da müssen Mitarbeiter geschult werden, da müssen zum Teil technische Voraussetzungen geschaffen werden. Es ist sehr sehr viel in sehr sehr kurzer Zeit neu zu regeln und umzusetzen und das sind die großen Herausforderungen für unsere Branche."

Die Skigebiete müssen ein Präventions- und Hygienekonzept nach wissenschaftlichen Standards erstellen und umsetzen. "Die werden wir natürlich nach bestem wissen und Gewissen befolgen." Eine finale Genehmigung durch eine Behörde erfolgt allerdings nicht. "Das heißt die Letztverantwortung liegt am Unternehmen. Wenn es hart auf hart kommt, kann sich das Unternehmen nicht darauf berufen, dass das vorgelegte Konzept auch von einer Behörde abgesegnet worden ist."

Die Länder wollen sich noch zusammenraufen, um einheitliche Regeln auf ihren Pisten vorzugeben, nachdem von der Bundesregierung Leitlinien kamen. Das geschieht unter Federführung von Salzburg. Es gibt schließlich auch zahlreiche innerösterreichisch grenzüberschreitende Skigebiete, die in zwei Bundesländern liegen. Beispiele sind etwa der Katschberg zwischen Kärnten und Salzburg oder die Turrach in der Steiermark und Kärnten.

(APA/Red)

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