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Ski-Lockdown: Für heimische Touristiker steht viel auf dem Spiel

Noch stehen die Seilbahnen still.
Noch stehen die Seilbahnen still. ©APA/BARBARA GINDL
Nach wie vor ist nicht bekannt, ob die Skigebiete heuer vor Weihnachten aufsperren dürfen. Heimische Touristiker bangen um Millionen Witnerurlauber.

Beim Vorstoß Italiens und Deutschlands, die europäischen Skigebiete coronabedingt bis in den Jänner hinein geschlossen zu halten, steht für die heimischen Touristiker viel auf dem Spiel. Vergangenen Winter beherbergten diese fast 16 Millionen Gäste. "Rund 70 Prozent der Urlauber im Winter entfallen auf den alpinen Raum, die Lifte- und Gondelregionen, sind also Skifahrer", sagte der Sprecher der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV), Martin Stanits, zur APA.

Februar üblicherweise stärkster Monat

Der Rest seien Städtetouristen oder Besucher der Thermenregionen, der allergeringste Anteil entfalle auf Geschäftsreisende, ergänzte der Branchensprecher unter Verweis auf eine entsprechende geografische Erhebung des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung (Wifo). In normalen Jahren steigerten sich die Buchungen der Wintersportler dem Hotelierssprecher zufolge ab Mitte November bis inklusive Februar ständig - mit einer leichten Zwischenabflachung im Jänner. "Der Februar ist der stärkste Monat", ergänzte er. Da schlugen bisher immer die Semesterferien durch.

Österreicher und Deutsche am meisten auf der Piste

Das Gros der Winterbuchungen kommt von den Deutschen und von den Österreichern selbst. Von den in Summe knapp 16 Millionen Österreich-Urlaubern im vergangenen Winterhalbjahr 2019/20 (November 2019 bis April 2020) reisten laut Statistik Austria 11,5 Millionen aus dem Ausland an - fast 5,2 Millionen davon aus Deutschland und über eine Million aus den Niederlanden. Weitere 4,5 Millionen kamen aus Österreich. Somit machten mehr Deutsche Urlaub in Österreich als Inländer. Diese rangierten nur auf Platz zwei. Reisewarnungen beziehungsweise die entsprechenden Quarantänebestimmungen in den Herkunftsländern würden den heimischen Tourismus ins Mark treffen, da im Durchschnitt lediglich 28 Prozent der Urlauber aus Österreich selbst stammten und fast drei Viertel aus dem Ausland. In den westlichen Bundesländern Tirol und Vorarlberg ist der Auslandsanteil sogar noch wesentlich höher.

Unter den ausländischen Gästen waren die Schweizer und Liechtensteiner in der vergangenen Wintersaison mit in Summe knapp einer halben Million Ankünften die drittstärkste Gruppe - mit großem Abstand zu den Deutschen und Holländern. Knapp dahinter rangierten die über 430.000 Tschechen, die 410.000 Briten und die knapp 330.000 Italiener. Ebenfalls zu den Top-10-Herkunftsnationen im Ausland zählten auf den weiteren Plätzen die Ungarn (fast 280.000), die Belgier (fast 250.000), die Polen (über 230.000) und die Amerikaner (knapp 210.000), wie aus den endgültigen Daten der Statistik Austria für die Wintersaison 2019/20 hervorgeht.

Coronapandemie hat Winterhalbjahr 2019/20 beeinträchtigt

Die Coronapandemie hat das Winterhalbjahr 2019/20 bereits spürbar beeinträchtigt, da der erste Lockdown vom März/April noch in diese Periode fiel. Unter dem Strich lag die Urlauberzahl dadurch um fast ein Viertel (24 Prozent) unter dem Jahr davor.

Der aktuelle Winter ist im November angesichts der hohen Infektionszahlen gleich mit geschlossenen Hotels und Pisten gestartet. Wann die Beherbergungsbetriebe und die Gastronomie wieder uneingeschränkt öffnen dürfen, hoffen sie morgen, Mittwoch, im Zuge der erwarteten Ankündigungen der Bundesregierung zu erfahren. "Die Hotels brauchen mindestens eine Woche Vorlaufzeit zum Hochfahren und auch die Mitarbeiter wollen das wissen, ob sie im Dezember einen Job haben oder nicht", verdeutlichte Stanits die Dringlichkeit behördlicher Vorgaben diesbezüglich. Der Umsatzersatz, den die Betriebe im derzeitigen Lockdown erhalten, basiert auf dem November-Umsätzen des Vorjahres und endet nach derzeitiger Information am 6. Dezember, also kommenden Sonntag.

Seilbahnen und Hotels gegen Corona gewappnet

Fast neun Monate nach Einsetzen des Corona-Schocks sind die heimischen Tourismusbetriebe mit den entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen vertraut. Neben den österreichweit bereits etablierten Regeln - dem Abstandhalten, Maskentragen und Händewaschen - gibt es noch eine Reihe von zusätzlichen Maßnahmen, die in dieser Wintersaison auf der Tagesordnung stehen, um den Aufenthalt der Urlauber möglichst sicher zu gestalten. Das Après-Ski in der gewohnt-geselligen Form ist gestrichen.

Beim Anstellen an den Seilbahnen und Liften, aber auch in der Gastronomie muss ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden. In den Gondeln und Lokalen herrscht Maskenpflicht wie auch in anderen Transportmitteln des öffentlichen Verkehrs. Auch beim Anstellen zu Gondeln und Liftanlagen im Freien ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht. Die Personenzahl pro Gondel wurde nicht herabgesetzt bzw. zusätzlich zu den bereits bestehenden technischen Vorgaben reglementiert.

Die Seilbahnbetreiber kümmern sich um regelmäßige Desinfektion sowie organisatorische Maßnahmen beim Parkplatzmanagement, um zu dichte Menschenansammlungen zu vermeiden. Die Fahrgäste werden durch Aushänge auf die geltenden Maßnahmen aufmerksam gemacht. Die Erhöhung der Frequenz (Taktung) des Fahrbetriebs und permanentes Lüften in Gondeln werden ebenso empfohlen wie Bodenmarkierungen bei Pendelbahnen, um die Passagiere an den nötigen Abstand zu erinnern. Auf die unterschiedlichen Anlagen wird laut Wirtschaftskammer Österreich mit einer maßgeschneiderten Handlungsanleitung der Wirtschaftskammer für Seilbahnunternehmen eingegangen.

Gruppen bis zu einer Anzahl von 10 Personen erlaubt

Gruppen sind laut Covid-19-Maßnahmenverordnung nur bis zu einer Anzahl von zehn Personen - zuzüglich minderjährige Kinder - erlaubt. Das gilt ebenso für Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe.

Auch in Skischulen soll die Vermischung von Gruppen vermieden werden. Dort gilt - der Verordnung folgend- das Einhalten des Mindestabstands von einem Meter gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Kundenbereich ist Pflicht. Zusätzlich hat der Österreichische Skischulverband (ÖSSV) eine Handlungsanleitung für Skischulen, Schneesportlehrer sowie für den praktischen Unterricht vorgesehen. Die maximale Gruppengröße von zehn Personen soll nicht überschritten werden. Eine Beibehaltung der Gruppenzusammensetzung und zusätzliche Hygienemaßnahmen werden empfohlen. Auch Skilehrer sollen in das Covid-19-Test-Programm der Bundesregierung aufgenommen werden.

Après-Ski heuer nicht in gewohnter Form

Beim Après-Ski kann es heuer coronabedingt nicht so ausgelassen zugehen wie sonst. Der Konsum von Speisen und Getränken darf - auch in den Außenbereichen - nur im Sitzen erfolgen. Abseits der Pisten kann in der Gastronomie im Freien auch im Stehen konsumiert werden - etwa an Imbiss- und Punschständen auf Weihnachtsmärkten und bei Würstelständen. Der Betreiber hat dabei aber sicherzustellen, dass das Essen und Trinken nicht in unmittelbarer Nähe der Ausgabestelle erfolgt.

Maske und Abstand auch auf Christkindlmärkten

Auf den Christkindlmarkt geht's heuer nur mit Maske und auf Abstand zu fremden Personen. Auch für die Märkte gilt die Distanzregel von mindestens einem Meter gegenüber Menschen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Für Veranstaltungen gelten je nach Größe und Art zusätzliche Auflagen, insbesondere Beschränkungen hinsichtlich Personenanzahl.

Jeder Advent- und Weihnachtsmarkt muss dieses Jahr ein Präventions- und Hygienekonzept ausarbeiten und umsetzen. Auch ein Covid-19-Beauftragter ist zu bestimmen. Weiters ist die Besucherzahl zu regulieren, um den Sicherheitsabstand zu ermöglichen. Damit zu große Menschenansammlungen vermieden werden, ist auch der Abstand zwischen den Ständen zu entzerren. An den Standln muss es zudem ausreichend Platz für sicheren Konsum geben. Die Besucher sollen mit Bodenmarkierungen und Piktogrammen auf die Maßnahmen aufmerksam gemacht werden. Die Besucherströme müssen geleitet werden. Für das Personal und die Kunden muss es Hygienemaßnahmen geben.

Regeln für die Gastronomie

In der Gastronomie dürfen Speisen und Getränke in Innenräumen generell nur im Sitzen an Verabreichungsplätzen konsumiert werden. In den Lokalen müssen die Plätze so eingerichtet sein, dass zwischen den Besuchergruppen ein Abstand von mindestens einem Meter besteht. Dies gilt nicht, wenn durch geeignete Schutzmaßnahmen zur räumlichen Trennung das Infektionsrisiko minimiert werden kann.

Vom erstmaligen Betreten der Betriebsstätte bis zum Einfinden am Verabreichungsplatz hat der Gast gegenüber anderen Personen, die nicht zu seiner Besuchergruppe gehören, einen Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten und eine Maske oder eine andere mechanische Schutzvorritzung (z. B. ein Tuch oder einen Schal vor dem Mund- und Nasenbereich) zu tragen. Dasselbe gilt natürlich beim Verlassen des Platzes. Bei Tisch darf die Maske abgenommen werden.

Das Gastro-Personal muss bei Kundenkontakt in- und outdoor einen Mund-Nasen-Schutz tragen, sofern zwischen den Personen keine sonstige geeignete Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung vorhanden ist, die dasselbe Schutzniveau gewährleistet. Seit 7. November sind Visiere generell als Schutzvorrichtung nicht mehr zulässig.

Selbstbedienung ist zulässig, sofern durch besondere hygienische Vorkehrungen das Infektionsrisiko minimiert werden kann - etwa wenn Einweghandschuhe oder Einwegvorlegebesteck verwendet wird oder nach Reinigung der Hände bei einem betreuten Desinfektionsmittelständer unmittelbar beim Buffet.

Aufgesperrt werden darf bundesweit um 5.00 Uhr morgens, Sperrstunde ist spätestens um 1.00 Uhr des darauffolgenden Tages. Es sind aber restriktivere Vorgaben auf Länderebene möglich.

Betriebe mit mehr als 200 Verabreichungsplätzen müssen einen Covid-19-Beauftragten haben, Regelungen betreffend Verabreichung des Essens und Trinkens sowie betreffend Steuerung der Gästeströme und Benutzung der Toiletten umsetzen und spezifische Hygienemaßnahmen ergreifen. Sie müssen auch ein Konzept haben, was zu tun ist, wenn eine SARS-Cov-2-Infektion auftritt.

Einhaltung soll durch verstärkte Kontrollen sichergestellt werden

Mit verstärkten Kontrollen durch Gesundheits- und Sicherheitsbehörden soll die Einhaltung dieser Regeln durchgesetzt werden. In der Novelle des Covid-19-Maßnahmengesetzes sind Strafen bis zu 500 Euro für Gäste und bis zu 3.600 Euro für Betreiber vorgesehen. Bei Missachtung eines Betretungsverbotes sind auch höhere Strafen möglich.

Auch in den Hotels und Pensionen hat der Gast - entsprechend der Covid-19-Maßnahmenverordnung - in allgemein zugänglichen Bereichen gegenüber anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben oder nicht zur Gästegruppe in der gemeinsamen Wohneinheit gehören, einen Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.

Beim Betreten allgemein zugänglicher Bereiche in geschlossenen Räumen ist in den Beherbergungsbetrieben ein Mund-Nasen-Schutz bzw. eine diesen Bereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen. Für das Personal herrscht bei Kundenkontakt Maskenpflicht.

Die Nächtigung in einem Schlaflager oder in Gemeinschaftsschlafräumen ist nur zulässig, wenn gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens 1,5 Meter eingehalten wird oder wenn es geeignete Schutzmaßnahmen zur räumlichen Trennung gibt. Für Bars und Restaurants in Beherbergungsbetrieben gelten dieselben Regeln wie für die allgemeine Gastronomie.

Die zuständige Gesundheitsbehörde muss die notwendigen Vorkehrungen treffen, um Touristen im Corona-Ausbruchsfall separiert unterbringen zu können.

Köstinger stand im deutschen Rundfunk zu Öffnung

Tourismusministerin, Elisabeth Köstinger (ÖVP) hat sich erneut gegen die von Deutschland und Italien angeregte Schließung von Skigebieten bis nach dem Jahreswechsel ausgesprochen. "Wir lassen uns sicher nicht von einem anderen Land vorschreiben, wann wir was öffnen", sagte sie dem Bayerischen Rundfunk am Dienstag. "Wir würden ja auch nie den Vorschlag liefern, dass man in Deutschland beispielsweise die Schulen schließen soll oder Friseurbetriebe."

Derzeit sei man in Österreich in "einem wirklich starken Lockdown", sagte Köstinger. Man plane "das Land behutsam Schritt für Schritt wieder hochzufahren". Sie betonte, dass der Wintertourismus nicht zum "Sündenbock" für die Corona-Infektionen gemacht werden dürfe. Das Jahr habe den Menschen "extrem viel abverlangt". Viele wollten nun "mal wieder rauskommen aus der Stadt", sich erholen und Sport machen. Zuvor hatte sich auch schon Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) gegen eine europaweit abgestimmte Schließung der Skigebiete gewehrt.

(APA/Red)

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