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Skandal im Pflegeheim: Zwei Leichen wurden exhumiert

Der nächste Paukenschlag der Causa Kirchstetten
Der nächste Paukenschlag der Causa Kirchstetten ©APA (Sujet)
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft St. Pölten bestätigte, dass im Zuge der Ermittlungen rund um die Vorfälle beim Pflegeheim im niederösterreichischen Kirchstetten zwei Leichen exhumiert wurden.
Ermittlungen dauern an
U-Haft beantragt
Patienten gequält: Festnahmen
Heimleiterin entlassen
Heim in Wien wusste von nichts
Gutachten liegt vor
Vorwurf des Quälens nicht bestätigt
Kot in Mund gestopft

“Der Sachverständige hat die Obduktionen durchgeführt und arbeitet am Gutachten”, sagte der Sprecher, der aufgrund eines Berichts in der Sonntagsausgabe der “Krone” kontaktiert wurde. Obduziert wurden Leichen früherer Heimbewohner.

Skandal in Pflegeheim in NÖ: Leichen wurden exhumiert

Laut “Krone” soll es sich um zwei Frauen handeln, die 2015 und 2016 starben. Geklärt werden soll, ob es Hinweise auf Medikation gibt. Weitere Exhumierungen seien derzeit nicht geplant, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Ermittelt werde nach wie vor wegen des Verdachts des Quälens oder Vernachlässigens wehrloser Personen und strafbarer Handlungen gegen deren sexuelle Integrität und Selbstbestimmungen. Die Erhebungen richten sich gegen fünf ehemalige Pflegekräfte des Heims. Wegen Mordes werde nicht ermittelt, hielt der Sprecher der Staatsanwaltschaft fest – die “Krone” hatte von entsprechenden Erhebungen berichtet.

Die Causa war im Oktober 2016 angezeigt worden, die Pflegekräfte leugneten die Vorwürfe. Heuer Ende September wurde bekannt, dass zwei Verdächtige in der Folge in einer Einrichtung in Wien tätig waren. Die beiden wurden festgenommen und einen Tag später enthaftet – gegen das Gelöbnis, bis zum Ende des Verfahrens nicht mehr im Pflegebereich tätig zu sein. Diskutiert wurde über die rechtlichen Möglichkeiten eines vorläufigen Berufsverbots.

Seit diesem Monat liegt außerdem ein von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenes medizinisches Gutachten vor. Dieses sollte die Fragen klären, ob es körperliche Folgen von Übergriffen auf Patienten gab und ob die Pfleger eigenmächtig nicht verschriebene Medikamente verabreicht haben. Beides konnte der Sachverständige “nicht objektivieren”, hieß es in der Vorwoche von der Staatsanwaltschaft.

(APA/Red.)

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