Prinzipiell muss derjenige den Schaden ersetzen, der diesen verursacht hat, so der ARBÖ. Da man in der Silvesternacht aber sicherlich Besseres zu tun hat, als permanent das Fahrzeug im Auge zu behalten, um Übeltäter dingfest zu machen, kann der Schädiger oft nicht ausfindig gemacht werden.
Wenn kein Schädiger bekannt ist
Ist kein Schädiger bekannt, kommt es darauf an, ob eine Voll- oder Teilkaskoversicherung besteht, in der ein entsprechender Schadensfall berücksichtigt wird. Daher sollte man zuerst in seinen Versicherungsbedingungen nachlesen, ob gegen solche Schäden ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde.
Besteht eine Versicherung gegen Vandalismus sollte so rasch wie möglich die Versicherung verständigt werden.
Ruhiges Plätzchen für Silvester finden
Damit es aber gar nicht soweit kommt, sollte für das Fahrzeug ein ruhigeres Plätzchen gewählt werden. In Zeiten von Parkpickerl & Co. kein leichtes Unterfangen. Am besten geeignet: ein Parkhaus oder, falls vorhanden, eine Garage.
Wer dazu keine Möglichkeit hat, sollte Parkplätze in der Nähe von Balkons meiden, da diese leider oft als “Raketenstartbasen” genützt werden. Dicht bewohnte Großstadtviertel in unmittelbarer Nähe von Silvestergroßveranstaltungen oder Gaststätten sind ebenfalls nicht als optimaler Fahrzeugabstellplatz zu empfehlen.