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Silvester 2018: Wenn das feiern ins Auge geht

Vor allem zu Silvester steigen die Verletzungen an den Augen durch Feuerwerkskörper enorm an.
Vor allem zu Silvester steigen die Verletzungen an den Augen durch Feuerwerkskörper enorm an. ©pixabay.com (Themenbild)
Silvester steht kurz vor der Tür und auch das Feuerwerk gehört für viele zu den alljährlichen Feierlichkeiten. Doch bei Feuerwerkskörpern ist besondere Vorsicht geboten. Alleine zum Jahreswechsel 2017/18 meldete der Verband der österreichischen Augenärztinnen und Augenärzte (ÖOG) über 80 Fälle an Augenverletzungen in Österreich.

“Das Ergebnis ist erschreckend, zumal die Gesetzeslage in Österreich ja bereits mehrmals verschärft wurde!”, so Univ.-Prof. Dr. Matthias Bolz, Vorstand und Professor an der Klinik für Augenheilkunde der Johannes Kepler Universität Linz und Referent für Öffentlichkeitsarbeit der ÖOG.Wien.

Eine Umfrage unter 25 Augenabteilungen in Österreich hat ergeben, dass die meisten Fälle aus Wien, genauer gesagt aus dem SMZ-Ost berichtet wurden. Dort mussten mehr als 20 Personen operativ behandelt werden.

Die Verletzungen fielen unterschiedlich aus. Von leichten Verletzungen der Lider bis hin zu schweren Verletzungen des Augapfel, die zur Erblindung bzw. in einem Fall sogar zum Verlust des Auges geführt haben. Die schwersten Verletzungen weisen eine Kombination von Verbrennung, einer  einer stumpfen Gewalteinwirkung auf den Augapfel, teilweise auch zu Verätzungen.

Schwere Folgen bei Feuerwerkskörper-Verletzungen am Auge

Oberflächliche Verletzungen, die Entwicklung einer Linsentrübung, der Einriss des Augapfels, eine Netzhautabhebung oder eine Blutung im Auge, sind die möglichen Folgen die in den meisten Fällen eine langwierige Zeit mit sich ziehen. Operationen, Folgeoperationen und die Auswirkung auf die gesamte Gesichtsregion,  wie zum Beispiel der Gesichtsschädel oder die gesamte Gesichtshaut sind keine Seltenheit. Auch Verletzungen anderer Körperregionen wie zum Beispiel der Hände sind nicht unüblich.

Viele Anwender achten nicht auf die Gesetzteslage. Die Verwendung der im Freien herkömmlich verwendeten Raketen ist für Jugendliche unter 16 Jahren nicht erlaubt. eit 2016 sind beispielsweise Besitz und Verwendung von Schweizer Krachern, die einen Blitzknallsatz enthalten, verboten und strafbar. Jene Schweizer Kracher, die als Knallsatz nur Schwarzpulver enthalten, sind zwar erlaubt, aber nur außerhalb des Ortsgebiets bzw. abseits von Menschenansammlungen oder Sportveranstaltungen.

Vier Kategorien zu Silvesterkracher und Feuerwerkskörper

ab 12 Jahren: Wunderkerzen, Knallbonbons, Knallerbsen, Tischfeuerwerk
ab 16 Jahren: Schweizer Kracher, Knallfrösche, Batteriefeuerwerke, “Ladycracker”

Die Altersbeschränkung der beiden letzten Kategorien gilt ab 18 Jahren, wobei Sachkunde bzw. Fachkenntnis vorausgesetzt wird. Gänzlich verboten ist die Verwendung von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Tankstellen und an leicht entzündlichen Orten.

Für Sicherheit sorgen und Feuerwerke professionellen Organisationen überlassen

“Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahren kann man nur sagen: Jeder Fall ist ein Fall zu viel! Der überwiegende Großteil der Verletzten hat sich laut eigenen Angaben die Verletzungen durch handelsübliche, zugelassene Produkte zugezogen. Eine wirklich sachgemäße Verwendung ist gerade im dicht besiedelten Gebiet in einer ausgelassenen Feierstimmung nur in wenigen Fällen möglich. Wir plädieren daher, Feuerwerke nur professionellen Organisationen zu überlassen und im Privatbereich gänzlich darauf zu verzichten. Neben der Gefahr einer Erblindung kann die unsachgemäße Verwendung von Feuerwerkskörpern auch schwere Hörschäden verursachen. Unser Appell ist daher: Schonen Sie Umwelt und Geldbörse und setzen Sie Ihre Familie und Freunde nicht unnötig einer Gefahr aus. Das Risiko, die Silvesternacht möglicherweise in der Notfallambulanz zu verbringen, zahlt sich nicht aus.” so Bolz abschließend.

(Red)

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