In einem Schreiben an den UNO-Sicherheitsrat beschwerte sich Silajdzic auch über den internationalen Bosnien-Beauftragten Miroslav Lajcak.
Lajcak hatte am 5. Dezember im UNO-Sicherheitsrat festgestellt, dass die angespannte Situation in Bosniens Politik durch innere Streitigkeiten und die herrschende Rhetorik ausgelöst worden sind. Silajdzic wies dies nun in dem Brief an den UNO-Sicherheitsrat zurück. Stattdessen warf Silajdzic, der auch der Chef der Partei für Bosnien-Herzegowina (SBiH) ist, dem internationalen Bosnien-Beauftragten vor, nichts unternommen zu haben, um die Obstruktionen zu verhindern.
“Der Bosnien-Beauftragte hat mehr als ein Jahr lang keine solche Maßnahmen getroffen”, meinte Silajdzic in Anspielung auf die weitgehenden Befugnisse von Lajcak. Die sogenannten “Bonner Powers” ermöglichen es Lajcak, Gesetze zu erlassen und Staatsfunktionäre zu entlassen, die gegen das Dayton-Abkommen verstoßen. In der bosnischen Öffentlichkeit wurde wiederholt darüber spekuliert, dass Lajcak solche Strafmaßnahmen gegen den Premier der Republika Srpska, Milorad Dodik, treffen könnte.
Silajdzic und Dodik liefern sich seit Monaten immer wieder heftige Wortduelle, in denen Silajdzic den Premier des kleineren bosnischen Landesteils (Entität) zuletzt auch mit Adolf Hitler verglichen hat. Er forderte wiederholt eine Auflösung der Republika Srpska, einer “auf Genozid beruhenden Schöpfung”. Dodik drohte daraufhin mit einem Unabhängigkeitsreferendum in der bosnisch-serbischen Entität.
“Wir sind leider nicht nur Zeugen einer systematischen Verletzung des Dayton-Abkommens, sondern stehen auch unter Druck, über einige Schlüsselfragen des Abkommens nur deswegen erneut zu verhandeln, weil die bosnisch-serbischen Behörden es ablehnen, sie umzusetzen”, steht es im Schreiben Silajdzic’.
Die anhaltenden Wortduelle erfolgen vor dem Hintergrund einer längst fälligen Verfassungsreform. Diese soll das komplizierte Staatsgebilde funktionsfähiger machen. Auf Basis des 1995 geschlossenen Dayton-Abkommens, mit dem der dreijährige Bosnien-Krieg (1992-1995) beendet wurde, besteht Bosnien-Herzegowina aus zwei Entitäten – der Bosniakisch-Kroatischen Föderation und der Serbischen Republik (Republika Srpska) – und drei Staatsvölkern: Bosniaken, Serben und Kroaten.