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Sigrid-Maurer-Prozess: Nächste Runde im September

Der Prozess gegen Sigrid Maurer geht im September weiter.
Der Prozess gegen Sigrid Maurer geht im September weiter. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Der Prozess zwischen der Ex-Grünen-Politikerin Sigrid Maurer und einem Wiener Craft-Beer-Shop-Besitzer geht weiter. Die nächste Runde gegen Maurer soll am 16. September stattfinden.
Klagender soll im Maurer-Fall gelogen haben

Der Prozess gegen die Ex-Politikerin Sigrid Maurer wegen übler Nachrede findet im Herbst statt. Die frühere Nationalratsabgeordnete hat auf Twitter bekannt gegeben, dass die Verhandlung am Wiener Straflandesgericht am 16. September unter Richter Hartwig Handsur stattfindet. Im März hat das Wiener Oberlandesgericht das Urteil gegen die Grüne aufgehoben.

Maurer hatte am 30. Mai 2018 veröffentlicht, dass sie tags zuvor vom Besitzer eines Craft-Beer-Geschäftes über den Facebook-Nachrichtendienst Messenger obszöne Nachrichten bekommen habe. "Gestern hat er mich da blöd angeredet und mir diese Nachrichten geschickt", berichtete Maurer und veröffentlichte einen Screenshot der Botschaft mit eindeutig sexuell anzüglichen Inhalten.

PC soll allgemein zugänglich gewesen sein

Der Geschäftsbesitzer wurde daraufhin von Usern mit Beschimpfungen überschwemmt, sein Lokal erhielt im Netz schlechte Bewertungen und der Mann wurde mehrfach bedroht. Der 40-Jährige bestritt, der Verfasser zu sein, und klagte. Der Unternehmer schloss sich dem Verfahren mit 20.000 Euro an, da er seiner Meinung durch den Shitstorm einen materiellen Schaden erlitten hatte. Hinzu kamen medienrechtliche Anträge auf Entschädigung in der Höhe von 40.000 Euro. Der Lokalbesitzer meinte, sein PC samt Facebook-Account wäre auch den Gästen zur Verfügung gestanden.

Im Oktober 2018 wurde Maurer wegen übler Nachrede zu 150 Tagsätze je 20 Euro, also 3.000 Euro, verurteilt worden, die sie an den Staat hätte zahlen müssen. Weitere 4.000 Euro für die "erlittene Unbill" sollten an den Kläger gehen. Dessen weitergehenden Ansprüche wegen angeblichen Geschäftsrückgangs wurden damals auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Zudem hätte Maurer die Kosten des Verfahrens übernehmen müssen.

(APA/red)

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