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Sieben Jahre Haft für Messerstecher

Der 16-jährige Bursche, der am 15. September 2005 in einer Polytechnischen Schule in Wien-Währing einen 14 Jahre alten Mitschüler erstochen hatte, muss für sieben Jahre hinter Gitter.

Der Berufungssenat verwarf die von Verteidiger Peter Philipp eingebrachte Strafberufung, der in seinem Schlussplädoyer auf eine „geringfügige Reduktion“ gehofft hatte. „Der Wunsch, den wir hier haben, ist kein gewaltiger“, sagte der Anwalt. Die Berufungsbehörde befand jedoch, für einen Strafnachlass sei im gegenständlichen Fall kein Platz. Die erste Instanz habe „ein durchaus richtiges Strafausmaߓ gefunden, der Täter habe vor seinen Klassenkameraden „ein aggressives Imponiergehabe“ an den Tag gelegt und „eine besonders gravierende Schuld“ auf sich geladen, hieß es in der Begründung.

Der Jugendliche hatte während der Großen Pause ein Fixiermesser gezückt und war damit auf seinen Mitschüler losgegangen. „Ohne Anlass“, wie das Erstgericht am 26. Jänner in der Urteilsbegründung festhielt: Zwei andere Klassenkollegen hatten gestritten, der 14-Jährige hänselte einen der beiden, was der 16-Jährige zum Anlass nahm, sich einzumischen. Zwei Mal stach der Schüler zu. Dabei wurden das Herz, die Körperhauptschlagader und die Lunge beschädigt. Der 14-Jährige hatte keine Überlebenschance.

„Aus dem Nichts heraus stirbt da ein Mensch“, hielt Oberstaatsanwalt Josef Holzleithner fest, der entschieden gegen eine Strafreduktion eintrat. „Er wollte das nicht machen“, stellte darauf die Mutter des Täters fest. „Er wollte es nicht“, konterte die ebenfalls anwesende Mutter des zu Tode gebrachten Buben, „aber mein Sohn liegt im Grab! Er steht nicht mehr auf! Dafür gibt es keine Entschuldigung!“

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