AA

Sieben Jahre Haft für Götzner Mord bleiben

Das Urteil ist jetzt jedenfalls rechtskräftig.
Das Urteil ist jetzt jedenfalls rechtskräftig. ©VOL.AT/Eckert
Oberlandesgericht Innsbruck bestätigte Strafe, nun ist das Urteil rechtskräftig
Sieben Jahre Haft für 15-Jährigen
Familientragödie in Götzis

Von Christiane Eckert

Jetzt auf VOL.AT lesen

Dass die Entscheidung auf Mord und Mordversuch im Falle des, bei der Tat 14-jährigen Götzners korrekt war, entschied bereits der Oberste Gerichtshof. Der Junge hatte 2017 seinen Vater erstochen, seine Mutter mit dem Messer schwer und sich selbst ebenfalls verletzt. Im Prozess wurde bekannt, dass der Junge seit Längerem Tötungs- und Gewaltfantasien hegte. Warum konnte sich der bei allen beliebte Schüler nicht erklären. In der Tatnacht stammelte er „Er hat es mir befohlen“ und wirkte apathisch. Für die zwei Sachverständigen war dies kein Grund Unzurechnungsfähigkeit anzunehmen. In ihren Gutachten erklärten sie den Jungen für zurechnungsfähig. Verteidigerin Astrid Nagel hatte bis zuletzt versucht, einen weiteren Neurologen, der Auffälligkeiten im Verhalten des Jungen bemerkte, hinzuzuziehen. Der Neurologe hatte eine spezielle Form der Epilepsie vor Augen, weitere Untersuchungen wurden jedoch seitens des Gerichts abgelehnt. Der OGH bestätigte die Richtigkeit dieser Entscheidung. Nun ging es nur noch um die Strafhöhe.

Auch die Höhe bleibt

Die zweite Instanz sah, so wie das Erstgericht auch, die sieben Jahre Haft für schuld- und tatangemessen an. Das Geständnis und die Unbescholtenheit wurden, so wie die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit und das jugendliche Alter, als mildernd gewertet.

Verbringen wird der Junge die Haft vermutlich in Gerasdorf, einer Anstalt in der Nähe von Wien. Sie ist mit 122 Plätzen auf Jugendliche spezialisiert, es gibt zumindest 13 Lehrbetriebe und gewisse Freizeitaktivitäten für die jungen Straftäter. Sicher ist diese Verlegung von Innsbruck jedoch noch nicht. Seit 21 Monaten sitzt der Teenager in U-Haft. Eine Entlassung ist frühestens nach der Hälfte, oder – als zweite Chance, nach zwei Dritteln möglich. Das Urteil ist jetzt jedenfalls rechtskräftig.

  • VIENNA.AT
  • Götzis
  • Sieben Jahre Haft für Götzner Mord bleiben