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Seniorenrat will tägliche Besuche in Pflegeheimen

Bisher dürfen Senioren in Altersheimen nur zweimal die Woche besucht werden.
Bisher dürfen Senioren in Altersheimen nur zweimal die Woche besucht werden. ©APA
Der Seniorenrat sieht eine Ungleichbehandlung zwischen Seniorenheimen und Kranken- und Kuranstalten und fordert ein tägliches Besuchsrecht. Bisher waren Besuche nur zweimal die Woche erlaubt

Der Österreichische Seniorenrat fordert im Vorfeld der Adaptierung der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung am Montagnachmittag mehr Besuchsmöglichkeiten in Pflegeheimen. Sofern der Heimbewohner geimpft ist, negative Testergebnisse vorliegen, FFP2-Masken verwendet werden und Abstands- und Desinfektionsmaßnahmen eingehalten werden, müssen tägliche Besuche möglich sein, forderten PVÖ-Präsident Peter Kostelka (SPÖ) und Seniorenbund-Präsidentin Ingrid Korosec (ÖVP).

Bisher nur zwei Besuche pro Woche

Seit den letzten Lockerungen vor gut einer Woche dürfen Heimbewohner zwei Besuche pro Woche mit jeweils zwei Personen empfangen. Im Rahmen der Sitzung des Hauptausschusses des Nationalrates am Montagabend wird die Verordnung neuerlich modifiziert. Weitere Lockerungen der Besuchsregeln sind aber nur in Kranken- und Kuranstalten vorgesehen - künftig soll dort ein Besucher oder eine Besucherin pro Tag zugelassen sein, so der Seniorenrat.

"Sozialminister Anschober wird daher dringend ersucht, den heutigen Hauptausschuss des Nationalrates zu nutzen, diese Ungleichbehandlung zu unterbinden und das tägliche Besuchsrecht in Pflegeheimen ebenso einzuführen." so die Seniorenvertreter von ÖVP und SPÖ.

PCR-Tests 72 Stunden gültig

Neben den Erleichterungen für Besuche in Kur- und Krankenanstalten bringt die Novelle auch Änderungen bei der Gültigkeitsdauer von PCR-Tests, die ein negatives Testergebnis ausweisen: Wer schriftlich einen negativen PCR-Test vorlegen kann, hat damit zukünftig für 72 Stunden eine Eintritts- bzw. Ausreiseberechtigung in der Tasche, die man benötigt, um bestimmte Orte als nachweislich Nichtinfizierter betreten bzw. - im Fall von Ausreisebeschränkungen - verlassen zu dürfen. Bei den weniger aussagekräftigeren Antigentests bleibt die Gültigkeitsdauer wie bisher auf 48 Stunden beschränkt. Unberührt von der neuen Regelung bleiben Berufsgruppentests, die weiterhin einmal wöchentlich durchgeführt werden müssen.

(APA/red)

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