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Seilbahnbetreiber: Kritik an FFP2-Maskenpflicht

In Seilbahnen herrscht FFP2-Maskenpflicht.
In Seilbahnen herrscht FFP2-Maskenpflicht. ©APA/BARBARA GINDL
Touristiker und Seilbahnbetreiber kritisieren die FFP2-Maskenpflicht in Gondeln. Ihr Argument ist, dass im Öffentlichen Verkehr auch nur "normale" Masken ausreichen.
Skigebiete dürfen offen bleiben

Unter Touristikern und Seilbahnbetreibern regt sich zum Teil Widerstand gegen die FFP2-Maskenpflicht beim Nutzen der Aufstiegshilfen. Schließlich gebe es kein anderes Verkehrsmittel, in dem diese Schutzmaskenkategorie vorgeschrieben sei, wird argumentiert. "Das ist sehr schwer nachvollziehbar", kritisiert Erich Egger, der Sprecher der Salzburger Seilbahnwirtschaft, in einem Bericht des ORF Salzburg.

In Öffis reichen normale Masken

"Wenn ein Gast mit normaler OP-Maske zum Drehkreuz kommt, dann müssten wir ihn aufhalten. Er muss dann schauen, ob er irgendwo eine FFP2-Maske bekommt", so der Branchenvertreter. In der Eisenbahn, U-Bahn, im Flugzeug und Co reichen "normale" Masken um befördert zu werden; in Kabinen, Gondeln und auf dem Schlepplift - genau so wie beim dortigen Anstehen - aber nicht.

Aufwand und Extrakosten für die Seilbahn- und Liftbetreiber seien sehr groß, beklagt Egger. "Das sind schon Hürden, die wir in kürzester Zeit abarbeiten müssen. Einige sehen sich nicht in der Lage, das so zu machen."

Für Rechtsexperten FFP2-Maskenpflicht verfassungswidrig

Für den Privatdozenten sowie Staats- und Verfassungsjuristen Bernhard Müller ist die geplante Tragepflicht von FFP2-Masken in Skigebieten ab dem 24. Dezember verfassungswidrig. Er halte Maßnahmen zwar für wichtig, vermisse aber eine "sachliche, nachvollziehbare Begründung". Die Regierung hätte aus den Aufhebungen sämtlicher Corona-Maßnahmen durch den Verfassungsgerichtshof lernen müssen, betonte der Jurist im APA-Gespräch am Dienstag.

"Gleiches muss gleich behandelt werden", brachte Müller einen verfassungsrechtlichen Grundsatz auf den Punkt. Im Handel oder den öffentlichen Verkehrsmitteln gelte auch keine FFP2-Maskenpflicht, obwohl dort die Gefahr einer Ansteckung nicht geringer sei als in der Schlange am Skilift, so der Rechtsexperte.

(APA/red)

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