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Schwerverletzter nach Streit unter Lenkern in Floridsdorf: 18 Monate Haft

In Wien war eine schwere Körperverletzung unter Lenkern Gegenstand einer Gerichtsverhandlung
In Wien war eine schwere Körperverletzung unter Lenkern Gegenstand einer Gerichtsverhandlung ©APA (Sujet)
Jener Streit zwischen zwei Autolenkern, der im Mai des Vorjahres damit endete, dass einer der beiden Kontrahenten den anderen niederstach und schwer verletzte, war am Montag in Wien Gegenstand eines Prozesses. Nach der Tat in Floridsdorf wurde der junge Mann, der das Messer führte, zu 18 Monaten Haft verurteilt.
Verhandlung geht weiter
Prozess wurde vertagt
Täter stellte sich selbst
Streit unter Lenkern eskaliert

Am Dienstag wurde am Wiener Straflandesgericht ein 22-jähriger Mann  für schuldig befunden, einen 42-jährigen Automechaniker niedergestochen zu haben. Ursache für die Tat war eine Auseinandersetzung der beiden Autolenker an einer Kreuzung in Wien-Floridsdorf.

Das Opfer erlitt schwere Verletzungen an der Lunge. Zwei Tage nach dem Vorfall stellte sich der 22-Jährige bei der Polizei. Er erhielt 17 Monate bedingt, einen weiteren Monat muss er jedoch absitzen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Streit in Wien-Floridsdorf

Am 21. Mai 2012 stand Daniel K. mit seinem Kastenwagen an der Ampel einer Kreuzung in Floridsdorf. Es wurde grün, K. fuhr jedoch dem hinter ihm stehenden Robert O. nicht schnell genug los. O. überholte und bog ab, K. war aufgebracht und nahm die Verfolgung auf.

Wenig später trafen einander die beiden Lenker an einer anderen Kreuzung erneut. Es kam zu Handgreiflichkeiten, K. wurde nach seinen Angaben von O. zu Boden geworfen. Dennoch fuhren die beiden bald wieder ihrer Wege, die Sache schien erledigt.

So kam es zur Messerstecherei

Schließlich parkte der 22-Jährige den Kastenwagen ging zu seiner Wohnung. Dabei kam er just an jener Werkstatt vorbei, in der sein Widersacher arbeitete. Es kam neuerlich zu Wortgefechten und zu einer Rauferei. Im Zuge dieser stach Daniel K. mit einer nicht näher definierten Stichwaffe bzw. einem am Boden liegenden Werkzeug zu – aus Notwehr, wie er angab, weil er gewürgt worden sei und keine Luft mehr bekommen habe.

Anschließend sei er davongelaufen und habe die Tatwaffe weggeworfen. Von der schweren Verletzung O.s habe er erst später erfahren, worauf er sich sofort stellte.

Die Version des Opfers

Ganz anders die Version des etwa gleich großen und ähnlich gebauten Opfers am ersten Prozesstag im November: Die erste Auseinandersetzung sei ein Wortgefecht gewesen. Er habe den 22-Jährigen lediglich mit den Händen am Oberarm weggedrückt, sei dann wieder in den Kundenwagen eingestiegen, während der Angeklagte die Tür zuschleuderte.

Nach dem Einparken sei er im Eingangsbereich der Werkstatt gestanden, als der 22-Jährige auf ihn zukam. Es habe ein neuerliches Wortgefecht gegeben. “Ich wollt’ mir das nicht anhören und hab’ mich weggedreht. Ich hab’ nur einen brennenden Schmerz in der Schulter gespürt”, schilderte der 42-Jährige damals. Er habe stark geblutet. Durch die Eröffnung der Brusthöhle sei die Lunge links zusammengefallen.

Prozess zunächst vertagt

Der Prozess war 27. November 2012 deshalb vertagt worden, weil die Ex-Freundin des Beschuldigten nicht im Zeugenstand erschienen war. Am Dienstag gab die 24-Jährige schließlich zu Protokoll, Rötungen am Hals des 22-Jährigen festgestellt zu haben, als er nach Hause kam. “Ich hab gleich gemerkt, dass da was nicht stimmt.” Über den Vorfall sei dennoch nicht gesprochen worden. Richter Thomas Spreitzer hielt der Frau jedoch vor, seinerzeit bei der Polizei andere Angaben gemacht zu haben und stufte die 24-Jährige als “nicht sonderlich glaubwürdig” ein.

Das relativ milde Urteil begründete Spreitzer damit, dass Daniel K. unbescholten war und die Tatsache, dass er sich gestellt habe, “lobenswert” sei. Dennoch wolle er ihm einen Monat Gefängnis aufgrund der Brutalität nicht ersparen. “Es war ja auch ein großes Glück, dass nicht mehr passiert ist.” Weder Staatsanwalt noch Verteidiger gaben eine Erklärung ab. Der Richterspruch im Prozess um die Auseinandersetzung in Floridsdorf ist somit nicht rechtskräftig.

(apa/red)

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