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Schwerer Unfall mit lebensgefährlich Verletztem in Penzing: Urteil

Der Schuldspruch ist bereits rechtskräftig.
Der Schuldspruch ist bereits rechtskräftig. ©APA
Nach einem von ihm verursachten schweren Verkehrsunfall, bei dem ein 55-jähriger Wiener lebensgefährlich verletzt wurde, wurde ein junger Mann am Montag zu einem Jahr unbedingter Haft verurteilt. Weiters sollen auch zahlreiche Straftaten auf sein Konto gehen.

Der Angeklagte hatte am 10. Jänner 2016 mit einem zuvor gestohlenen Kleintransporter mit 1,4 Promille Alkohol im Blut das Rotlicht an einer Kreuzung in Wien-Penzing ignoriert.

Mit überhöhter Geschwindigkeit wollte der auf der Linken Wienzeile stadtauswärts fahrende Mann den Kreuzungsbereich mit der Winckelmannstraße passieren und schoss dabei regelrecht das Auto eines Krankenpflegers ab, der sich nach seinem Nachtdienst in einem Spital am Heimweg befand und vorschriftsmäßig Richtung Grüner Berg unterwegs war. “Ich war sehr betrunken und habe Drogen genommen”, führte der Unfalllenker aus. Er habe “nur ein bisschen spazieren fahren” und “ein bisschen Spaß machen” wollen.

Klein-Lkw für eine “Spritztour”

Der Klein-Lkw – ein Ford Transit – war vermutlich am Vorabend in der Jörgerstraße in Hernals entwendet worden. Der Besitzer hatte ihn unversperrt und mit steckendem Zündschlüssel abgestellt. Die Behauptung des Angeklagten, ein Freund namens Mohamed habe sich in das Fahrzeug gesetzt und dieses in weiterer Folge ihm zu einer “Spritztour” überlassen, ließ sich nicht widerlegen: Der junge Mann gab vor, von besagtem Mohamed keinen Nachnamen und keine genaue Anschrift zu kennen, weshalb dieser nicht ausgeforscht und nicht als Zeuge befragt werden konnte.

Den Krankenpfleger hätte der Zusammenstoß um ein Haar das Leben gekostet. Er erlitt einen Milzriss – das Organ musste ihm im Spital operativ entfernt werden -, Serienrippenbrüche, einen doppelten Beckenbruch, Brüche beider Schambeine und einen Bruch des Sitzbeins, eine Kahnbein-Fraktur und einen Bruch des linken Schulterblatts. Akut lebensbedrohlich waren Einblutungen in den Brustraum, die zum Glück noch rechtzeitig notfallmedizinisch behandelt wurden. Der 55-Jährige musste zwei Monate lang stationär versorgt werden, derzeit befindet er sich auf Rehabilitation. Einem gerichtsmedizinischen Gutachten zufolge sind Dauerfolgen “mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten”, wie die Sachverständige Elisabeth Friedrich festhielt.

18-Jähriger beging in Österreich bereits einige Straftaten

Dass sich der Angeklagte zum Unfallzeitpunkt überhaupt auf freiem Fuß befand, wäre bei einer strengeren Auslegung der Strafgesetze nicht unbedingt zu erwarten gewesen. Der seinen Angaben zufolge 18 Jahre alte Asylwerber aus Algerien war im Mai 2014 über die Balkanroute nach Österreich gekommen. Bis heute hat er keinen Asylbescheid, dafür nunmehr drei rechtskräftige Vorstrafen:

Im Jänner 2015 entriss er gemeinsam mit mehreren Komplizen einer Frau mit Gewalt die Handtasche, für den Raub und einen zusätzlich aufgebrochenen Pkw wurde er im April zu 14 Monaten Haft, davon zwei Monate unbedingt verurteilt. Nach Verbüßung des unbedingten Strafteils setzte es bereits im Juli weitere drei Monate unbedingt wegen Hehlerei. Die bei der ersten Verurteilung zur Bewährung ausgesetzten zwölf Monate wurden nicht widerrufen. Man beließ es dabei, die Probezeit von drei auf fünf Jahre zu verlängern.

“Eigentlich könnte er sich entschuldigen”

Am 17. Dezember 2015 zückte der angeblich 18-Jährige in einer Bar in Hernals ein Klappmesser und bedrohte die Kellnerin mit dem Umbringen, weil ihm die Frau aufgrund seines angetrunkenen Zustands und seines aggressiven Verhaltens nichts ausschenken wollte. Am 1. Jänner kaufte er sich einen Pfefferspray, obwohl er infolge seiner Vorstrafen mittlerweile mit einem Waffenverbot belegt worden war. Beide Vergehen wurden nun neben dem Verkehrsunfall mitverhandelt. Zur gefährlichen Drohung gab der Angeklagte an, er habe sich “beleidigt gefühlt, weil eine Frau mit mir geschimpft hat”. Als die Kellnerin als Zeugin vernommen wurde, störte der Angeklagte ihre Befragung, bis der Richter ihn mit der Bemerkung “Eigentlich könnte er sich entschuldigen statt blöd dazwischenzureden” stoppte.

Die Entschuldigung blieb allerdings aus, der Algerier würdigte die Frau keines Blickes. Stattdessen erklärte er hinsichtlich des Pfeffersprays, er habe von der Polizei zwar ein Schreiben erhalten, den Bescheid, der ihm den Besitz einer Waffe untersagte, aber mangels ausreichender Deutschkenntnisse nicht verstanden.

Ein Jahr Haftstrafe nach Unfall

Obwohl es am Ende Schuldsprüche wegen fahrlässiger Körperverletzung, unbefugter Inbetriebnahme eines Fahrzeugs, gefährlicher Drohung und Begehung einer Straftat im Zustand der vollen Berauschung – beim Erwerb des Pfeffersprays war der Mann laut einem Gutachten hochgradig alkoholisiert – setzte, wurden die offenen zwölf Monate neuerlich nicht widerrufen. Richter Gerstberger hielt das für “nicht erforderlich”, insgesamt zwei Jahre Gefängnis “wäre zu viel an Reaktion”, meinte er in der Urteilsbegründung.

Die Staatsanwältin war mit dieser Entscheidung einverstanden, das Urteil, mit dem dem schwerverletzten Krankenpfleger formal auch ein Schmerzengeld von 5.000 Euro zugesprochen wurde, ist damit bereits rechtskräftig.

(APA)

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