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Schwere Körperverletzung unter Lenkern in Floridsdorf: Prozess in Wien

Zwei Lenker landeten nach einem Vorfall in Wien-Floridsdorf vor Gericht
Zwei Lenker landeten nach einem Vorfall in Wien-Floridsdorf vor Gericht ©APA (Sujet)
Nach einem Vorfall im Mai 2012, bei dem zwei Autofahrer in Floridsdorf so massiv aneinandergerieten, dass einer der Kontrahenten Stichverletzungen an der Schulter, gebrochene Rippen und einen offenen Brustkorb davontrug, fand nun in Wien der Prozess statt. Der 22-jährige Aggressor will in Notwehr gehandelt haben.
Täter stellte sich
Der Streit unter Autofahrern

Relativ harmlos begann die Auseinandersetzung zweier Lenker am Nachmittag des 21. Mai in Wien-Floridsdorf: Ein Wort gab das andere, ein Rempler, dann fuhren die Kontrahenten weiter. Wäre es dabei geblieben, hätten der 22-jährige Lenker eines Kastenwagens und sein 42-jährigen Gegner keinen Fall für Einzelrichter Thomas Spreitzer am Wiener Landesgericht abgegeben. Doch die beiden trafen einander kurze Zeit später wieder – und die Situation eskalierte.

Der Vorfall in Donaustadt

Danach hatte der Ältere ein durchstochenes Schulterblatt, eine gebrochene Rippe und eine eröffnete Brusthöhle. Der Jüngere musste sich deshalb am Dienstag in Wien wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung verantworten.

Begonnen hatte alles an der Kreuzung Plankenbüchlergasse – Donaufelder Straße. Der junge Mann stand mit seinem Kastenwagen vor der roten Ampel, dahinter das spätere Opfer, ein Automechaniker, der einen Parkplatz für ein Kundenfahrzeug suchte. Obwohl es Grün wurde, fuhr der 22-Jährige nicht los. Sein Kontrahent hupte, überholte ihn schließlich vor einem Schutzweg und bog ab. Das dürfte dem Angeklagten nicht gefallen haben: Wild gestikulierend machte er sich an die Verfolgung.

“Ungleiche” Gegner trafen aufeinander

Nach ein paar Runden um die Blocks in der Gegend, der Automechaniker auf der Suche nach einem Parkplatz, kam es an einer Kreuzung, vor der die Autos wegen einer Stopptafel halten mussten, zur ersten Konfrontation. Der 1,85 Meter große, athletisch wirkende Angeklagte schilderte vor allem die Aggression seines Kontrahenten: “Er war mir körperlich überlegen. Der hat mir fünf Rempler ‘geben, dass ich gleich am Gehsteig gelandet bin.” Dann sei er weg gewesen. “Das muss ja ein richtiger Bär gewesen sein”, meinte Spreitzer.

Schließlich habe er den Kastenwagen eingeparkt und sei zu seiner Wohnung gegangen, schilderte der 22-Jährige. Dass er dabei an der Werkstatt vorbeikam, bezeichnete sein Anwalt als “schicksalhafte Fügung”. Er habe seinen Widersacher gesehen, “ich hab’ ihm gesagt, ob er das lustig findet, die Leute zusammenzuführen”, da habe sich der andere auf ihn gestürzt.

Erst Würgen, dann schwere Verletzung

Mit einem Wurf habe ihn sein Gegner zu Boden gebracht, “er hat mich richtig schön im Griff gehabt”. Gewürgt sei er worden, “plötzlich hab’ ich im Augenwinkel gesehen, wie etwas auf den Boden gefallen ist, und griff hin”. Es sei sicher ein Werkzeug gewesen und habe einen runden Griff gehabt. Er habe keine Luft bekommen und schon “das Kribbeln gespürt”.

Er trat dem 42-Jährigen gegen den Oberschenkel. Dieser habe ihn gewürgt, sei aber nicht auf ihm gesessen, sondern etwa einen halben Meter vor ihm gehockt oder gekniet, wie der Angeklagte anhand des Privatbeteiligtenvertreters demonstrierte. Durch den Tritt sei das Opfer weggetorkelt und habe ihm den Rücken zugekehrt. Da habe er ihm den zuvor ergriffenen Gegenstand in den Rücken gerammt und sei davongelaufen. Die Tatwaffe habe er unterwegs in Richtung des Daches eines Supermarktes geworfen. Sie wurde nicht wiedergefunden. Er sei nach Hause gegangen, habe sich geduscht und seiner damaligen Freundin die Geschichte erzählt. Als er in Medien erfahren habe, dass sein Gegner schwer verletzt wurde, habe er sich gestellt.

Opfer schildert andere Version

Ganz anders die Version des etwa gleich großen und ähnlich gebauten Opfers: Die erste Auseinandersetzung sei ein Wortgefecht gewesen. Er habe den 22-Jährigen lediglich mit den Händen am Oberarm weggedrückt, sei dann wieder in den Kundenwagen eingestiegen, während der Angeklagte die Tür zuschleuderte. Nach dem Einparken sei er im Eingangsbereich der Werkstatt gestanden, als der 22-Jährige auf ihn zukam. Es habe ein neuerliches Wortgefecht gegeben. “Ich wollt’ mir das nicht anhören und hab’ mich weggedreht. Ich hab’ nur einen brennenden Schmerz in der Schulter gespürt”, schilderte der 42-Jährige. Er habe stark geblutet. Durch die Eröffnung der Brusthöhle sei die Lunge links zusammengefallen.

Tatwaffe bis zuletzt unklar

Offen blieb die Frage nach der Tatwaffe. Der Angeklagte behauptete, sein Kontrahent habe diese verloren und er nur in Angst danach gegriffen. Das Opfer wiederum versicherte dem Richter, es habe nicht Passendes bei sich gehabt. Gerichtsmediziner Christian Reiter meinte, die Wunde müsse von einem schneidenden Gegenstand stammen. Ein Schraubenzieher komme eher nicht infrage.

Der Prozess wurde letztlich vertagt, weil die Ex-Freundin des Angeklagten nicht erschienen war. Sie dürfte sich bei der Polizei relativ schweigsam gezeigt haben. Die Hoffnung besteht, dass sie nun mehr sagt.

(APA)

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