Mittels Formular sollen Angestellte der Ems-Chemie offenlegen, an welchem Ort sie ihre Sommerferien verbringen. Darf der Arbeitgeber auf diese Weise in die Privatsphäre der Mitarbeiter eingreifen? Nein, sagt der Schweizer Arbeitsrechtsexperte Thomas Geiser gegenüber "blick.ch". Der Arbeitgeber könne in diesem Fall auch etwas völlig Falsches angeben, ohne dass es zu Konsequenzen komme. Das Unternehmen rechtfertigt die Maßnahme mit der Informationspflicht der Mitarbeiter über Reisen in Risikogebiete.
Und was ist mit Verboten für bestimmte Reiseziele? "Keine Reisen in besonders von Corona betroffene Gebiete", steht laut blick.ch in der Weisung an die Angestellten. "Selbstverständlich kann die Arbeitgeberin den Arbeitnehmern Reisen in bestimmte Gebiete nicht einfach so verbieten", verdeutlicht der Schweizer Experte Geiser. Laut des Unternehmens sei diese Weisung aber nur als "dringende Empfehlung" zu verstehen. Durch diese Empfehlung solle verhindert werden, dass Angestellte nach einer Reise in Risikogebiete in Quarantäne müssen. Dann würden sie natürlich auch länger für den Betrieb ausfallen.
(Red.)