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Schweinefleisch- und Alkohol-Verkostung für Schulabschluss: Gilt auch für Muslime

Auch Muslime müssten Schweinefleisch und Alkohol an Berufsschulen verkosten.
Auch Muslime müssten Schweinefleisch und Alkohol an Berufsschulen verkosten. ©dpa/Sujet
Schüler, die eine Schule für wirtschaftliche Berufe oder Tourismus besuchen, müssen auch Schweinefleisch und Alkohol verkosten, unabhängig von ihrer Regligion - sonst können sie nicht ihren Abschluss machen, informierte das Bildungsministerium. Ein Mädchen, das dies nicht wollte, wurde nun deshalb nicht in einer Schule angenommen.

Das Mädchen, eine gläubige Muslima, wollte eine Bundesschule für wirtschaftliche Berufe in Wien-Hernals besuchen. Bei der Schulanmeldung sollten die Eltern ein Informationsblatt unterschreiben, wonach im Kochunterricht Schweinefleisch abgeschmeckt und Alkohol probiert werden müsse, berichteten mehrere Medien am Freitag.

Die Eltern wollten das nicht – auch die Information der Schule reichte ihnen nicht, dass die Tochter das Schweinefleisch nur abschmecken müsse und dann ausspucken könne.

Schweinefleisch und Alkohol: Bildungsministerium informierte Schulen

Die Schule berief sich auf eine Information des Bildungsministeriums an alle Schulen für wirtschaftliche Berufe und Tourismus. Darin ist man sich des Problems bewusst, dass die Zubereitung und Verkostung von Fleisch, speziell Schweinefleisch, und das Degustieren von alkoholischen Getränken für Schüler aufgrund ihrer persönlichen Wertehaltung problematisch sein könne. Aber: “Da es sich hierbei jedoch um wesentliche Lehrstoffbereiche handelt, kann ein positiver Abschluss nur dann erreicht werden, wenn der Schüler/die Schülerin die Anforderungen dieser Lehrstoffbereiche im geforderten Ausmaß erfüllt.”

Im Bildungsministerium betonte man, dass das Schreiben aus dem Jahr 2012 stamme und die Lehrpläne in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer erstellt würden. “Wir orientieren uns bei der Erstellung der Lehrpläne an dem, was künftige Arbeitgeber brauchen”, sagte eine Sprecherin des Ressorts. Wenn seitens koscherer, vegetarischer oder Halal-Restaurants Bedarf nach entsprechend ausgebildeten Absolventen bestehe, müssten sie dies über die Interessensvertretung anmelden. Im Ministerium sei man hier grundsätzlich offen.

“Skandalöse Regelung” und “vergebene Chance”

Raimund Fastenbauer, Generalsekretär der Israelitischen Kultusgemeinde, bezeichnete in der “Presse” die Regelung als “skandalös”. “Ich empfinde das als unglaublich und gegenüber Muslimen und Juden als schwerstens diskriminierend. Das steht im absoluten Gegensatz zur freien Religionsausübung, die ein Verfassungsrecht ist.”

Für die Sprecherin der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ), Carla Amina Baghajati, ist es “bedauerlich” und eine “vergebene Chance” für die Wirtschaft, dass die vielen Muslime, die sich für Berufe im Bereich Tourismus, Hauswirtschaft und Gastronomie interessieren, durch die Vorgaben gebremst würden, sagte sie in im Religions-Portal von orf.at.

Lehrplan sehe gewisse Speisen vor

Der Obmann der Fachgruppe Gastronomie der Wiener Wirtschaftskammer, Peter Dobcak, hat dagegen kein Problem: “Ein Schüler, der kein Schweinefleisch abschmecken will, den wird es wohl nicht als Schüler geben”, sagt er in der “Presse”. Das gelte auch für jene, die eine Lebensmittelallergie haben. “Der Lehrplan sieht gewisse Speisen vor, wer sie aus welchen Gründen auch immer nicht kochen kann, der kann nicht zur Prüfung antreten.”

Für die betroffene Schülerin hat es übrigens eine “österreichische Lösung” gegeben: Sie wurde in einer Bundesschule für wirtschaftliche Berufe in Döbling aufgenommen, wo keine Unterschrift nötig war.

(APA)

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