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Schwarzgeld-Steuerabkommen mit der Schweiz unterzeichnet

Fekter und Widmer-Schlumpf besiegelten Übereinkommen
Fekter und Widmer-Schlumpf besiegelten Übereinkommen ©AP
Finanzministerin Fekter und ihre Schweizer Amtskollegin Widmer-Schlumpf haben am Freitagnachmittag in Bern etwas später als geplant ein Steuerabkommen zur Besteuerung der von Österreichern bei Schweizer Banken gehaltenen Schwarzgeldkonten unterzeichnet.
“Mit diesem Abkommen ist Steuergerechtigkeit eingetreten”, so die österreichische Finanzministerin nach der Unterzeichnung des Abkommens.
“Das Abkommen sei für Österreich deshalb besonders wertvoll, wir im steuerlichen Wettbewerb Gleichbehandlung herstellen können”, so Fekter weiter. Denn, egal, ob in Österreich oder in der Schweiz, in Zukunft werde die Kapitalertragssteuer eingehoben werden.

Zuversicht auf beiden Seiten

Das Abkommen stärke die traditionell freundschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und Österreich, meinte Widmer-Schlumpf. Sie freue sich sehr, dass es möglich gewesen sei, das Abkommen in ganz kurzer Zeit zum Abschluss zu bringen. Sie zeigte sich überzeugt, dass die Schweizer Banken da mitmachen würden. Bei Verdacht gebe es zudem die Möglichkeit, nachzuprüfen ob alles korrekt verlaufen sei.

Das Abkommen besteht grundsätzlich aus zwei Teilen, einerseits in einer zwischen 15 und 38 Prozent einmaligen pauschalen Abgeltungsteuer für hinterzogene Abgabenbeträge, andererseits in einer künftig laufend zu entrichtenden Kapitalertragssteuer in Höhe von 25 Prozent.

Milliardensegen aus der Schweiz?

Nunmehr kann der Ratifizierungsprozess in der Schweiz und Österreich beginnen. Es ist angepeilt, dass das mit 1. Jänner 2013 in Kraft tretende Steuerabkommen im Jahr 2013 seine volle Wirkung entfaltet. Es wird erwartet, dass der Großteil der Gelder Mitte 2013 eintrifft. Österreich hat fürs Budget rund eine Milliarde an Einnahmen aus dieser “Schwarzgeldsteuer” angesetzt. Wieviel Geld tatsächlich ab 2013 hereinkommt, weiß man noch nicht, da man nicht absehen kann, wie sich die Steuerflüchtigen behalten werden.

Neben der einmaligen Abschlagssteuer für noch nicht verjährte und nicht versteuerte Guthaben fällt in der Folge eine Steuer auf die Zinserträge (25 Prozent) an, die nach bisherigen Rechnungen jährlich 50 Mio. Euro bringen sollte.

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