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Schuss wegen Lärmbelästigung in Donaustadt: 45-Jähriger vor Gericht

Ein Mann stand wegen einem Schuss aus einer Schreckschusspistole in Wien vor Gericht
Ein Mann stand wegen einem Schuss aus einer Schreckschusspistole in Wien vor Gericht ©APA (Sujet)
Gerichtliches Nachspiel eines Nachbarschaftsstreits in Wien-Donaustadt: Am Dienstag stand ein 45-jähriger Mieter einer großen Gemeindebau-Anlage vor Gericht, der wegen lauter Musik seines Nachbarn zur Schreckschussppistole gegriffen hatte.

Weil sich sein Nachbar über die laute Musik beschwerte, die der Mittvierziger am 24. November 2015 in seiner Wohnung spielte, rastete der Sozialhilfe-Empfänger aus. Er griff zu einer Schreckschusspistole und klopfte wütend gegen die Tür des Nachbarn.

Schuss in Donaustadt: “Weil ich deprimiert war”

“Kumm aussi”, brüllte der 45-Jährige. Weil der 23 Jahre alte Nachbar durch den Türspion sah, dass der Mann bewaffnet war, reagierte er nicht. Alles Pumpern und Treten gegen die Tür nützte nichts, was den 45-Jährigen derart in Rage versetzte, dass er einen Schuss abgab, um – so die Anklage – den jüngeren Mann weiter in Furcht und Unruhe zu versetzen.

“Ich wollte ihn nicht erschrecken”, erklärte der Schütze nun im Straflandesgericht dem angesichts dieser Verantwortung etwas verwunderten Richter Gerald Wagner, der darauf fragte: “Warum haben’S dann geschossen?” “Weil ich deprimiert war”, antwortete der Sozialhilfe-Empfänger.

Nachbarschaftsstreit in Gemeindebau eskalierte

Vorangegangen war dem Ganzen ein Disput zwischen den unmittelbaren Nachbarn. Der Jüngere hatte sich schon mehrfach über die laute Musik beschwert, die aus der Nebenwohnung meistens dann ertönte, wenn der 45-Jährige dem Alkohol zusprach. “Ich bin zum sechstem Mal rüber und hab’ ihm gesagt, dass er leiser machen soll. Ich hab’ ja in der Früh arbeiten müssen”, berichtete der 23-Jährige.

Der Nachbar sei allerdings “ziemlich betrunken und pampig” gewesen: “Er hat mich am Hals gepackt und ich hab’ mich gewehrt. Da ist er hingefallen.” Er habe sich darauf umgedreht und sei in seine Wohnung zurückgegangen. “Er wollte mir nach, ist aber getorkelt und gegen die Wand gelaufen und wieder umgefallen”, schilderte der 23-Jährige. Ein paar Minuten später habe der 45-Jährige dann schreiend gegen seine Tür gehämmert.

Geständnis bei Prozess in Wien

Weil der Angeklagte nach Rücksprache mit seinem Verteidiger dann doch ein Geständnis ablegte und bisher keine Vorstrafen aufwies, wurde das Strafverfahren wegen gefährlicher Drohung diversionell erledigt. Der Richter trug dem 45-Jährigen gemeinnützige Arbeit im Ausmaß von 240 Stunden auf, im Gegenzug entging der Mann einer Vorstrafe. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

(apa/red)

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