Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat einen Hersteller mit einer Geldstrafe belegt, weil er Händlern verboten hatte, den empfohlenen Preis zu unterbieten. Die Praxis endete 2019, nachdem die BWB aufgrund von Beschwerden von Konsumenten Ermittlungen aufgenommen hatte. Das Unternehmen hat seine Schuld anerkannt und erhielt dafür Strafminderung.
Einhaltung des UVP vom Hersteller laufend überwacht
Im Zuge der Ermittlungen habe es in Zusammenarbeit mit dem deutschen Bundeskartellamt eine Hausdurchsuchung in Deutschland gegeben, teilte die BWB am Donnerstag mit. Die kartellrechtswidrigen Verhaltensweisen seien von Jänner 2012 bis Jänner 2019 und im Online-Verkauf bis August 2016 erfolgt.
Das Unternehmen habe von den Händlern verlangt, einen unverbindlich empfohlenen Preis (UVP) einzuhalten. Das wurde vom Hersteller laufend überwacht und die Händler wurden daran erinnert, wenn sie die Produkte billiger anboten. Außerdem wurde der Online-Verkauf durch Händler auf deren eigenen Webseiten sowie auf Drittplattformen in unzulässiger Weise beschränkt, hält die BWB fest.
Wegen Kooperation mit BWB geminderte Geldbuße beantragt
Da das Unternehmen noch während der Hausdurchsuchung im Jänner 2019 einen Kronzeugenantrag stellte und dann umfassend mit der BWB kooperierte, hat die BWB beim Kartellgericht die Verhängung einer geminderten Geldbuße beantragt.
(APA/Red)