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Urteil im Prozess um tödliche Gasexplosion in NÖ

Nach einer Gasexplosion in einem Einfamilienhaus in Dürnkrut gab es bei dem Prozess nun einen Schuldspruch.
Nach einer Gasexplosion in einem Einfamilienhaus in Dürnkrut gab es bei dem Prozess nun einen Schuldspruch. ©APA/BFKDO GÄNSERNDORF
Nach einer tödlichen Gasexplosion im März in einem Einfamilienhaus in Dürnkrut (Bezirk Gänserndorf) gab es am Donnerstag vor dem Landesgericht Korneuburg einen Schuldspruch.
Prozess nach tödlicher Haus-Explosion in Dürnkrut
Frau (66) bei Explosion in Haus in Dürnkrut verletzt

Der Polier jener Baustelle, die den Unfall ausgelöst haben soll, erhielt nach Gerichtsangaben wegen grob fahrlässiger Tötung acht Monate bedingte Haft und eine unbedingte Geldstraße von 5.400 Euro. Das Urteil gegen den 53-Jährigen ist nicht rechtskräftig. Die Bewohnerin war nach der Explosion im Spital gestorben.

Urteil im Prozess um tödliche Gasexplosion in Niederösterreich

Im Prozess ging es laut Gericht um die Rechtsfrage, ob ein schweres Verschulden vorlag. In den Tagen vor der Explosion waren in der Nähe des Hauses Kanalgrabungsarbeiten durchgeführt worden. Ein Bagger war laut früheren Polizeiangaben auf eine Gasleitung gestoßen, hatte an einem Rohr gezogen und ein sogenanntes T-Stück einer Anbohrschelle beschädigt. Es wurde jedoch laut Gericht nichts unternommen, um die Leitung zu überprüfen. In Folge trat Gas aus und dürfte schleichend in das Gebäude eingedrungen sein.

Explosion: Haus in Dürnkrut hatte keinen Gasanschluss

Das Haus selbst hatte keinen Gasanschluss, es wurde bei der Explosion am 13. März zerstört. Die 66-jährige Bewohnerin wurde vom Notarzthubschrauber "Christophorus 3" ins AKH Wien geflogen, wo sie im April ihren Verletzungen erlag.

Angeklagter weden Gefährdung der körperlichen Sicherheit schuldig

Der Angeklagte wurde am Donnerstag auch wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit schuldig gesprochen. Verteidigung und Staatsanwaltschaft verzichteten auf Rechtsmittel, die drei Privatbeteiligtenvertreter gaben keine Erklärung ab, teilte Gerichtssprecher Wolfgang Schuster-Kramer der APA mit. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig. Eine Versicherung erhielt einen Teilzuspruch in Höhe von 10.000 Euro. Die anderen Privatbeteiligtenvertreter wurden mit ihren Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

(APA/Red)

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