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Schuldspruch in Krems: Flugblätter gegen Stupa-Bau waren Verhetzung

Flugblätter gegen Stupa-Bau waren Verhetzung
Flugblätter gegen Stupa-Bau waren Verhetzung ©AP
Am Landesgericht Krems wurde ein 69-jähriger Mann der Verhetzung für schuldig befunden. Er ist zu einer Geldstrafe von 5.400 Euro (180 Tagsätze zu 30 Euro) verurteilt worden.
Stupa Befragung vor Gericht
Gföhler stimmen gegen Stupa

Der Vorwurf lautete, dass er als Obmann eines Vereins und einer Partei Flugblätter autorisiert hatte, in denen der Buddhismus als menschenverachtende Ideologie bezeichnet wurde. Die Schreiben waren im Februar 2012 im Vorfeld einer Volksbefragung zum Bau eines Stupa in der Waldviertler Gemeinde Gföhl an 1.620 Haushalte verteilt worden. Verteidiger Thomas Kaumberger (Pressbaum) meldete volle Berufung an.

Das Urteil nach Paragraf 283 Abs. 2, das von den zahlreich erschienenen Anhängern des Angeklagten mit heftigen Unmutsäußerungen – u.a. war “vorbereitetes Polit-Urteil” zu hören – quittiert wurde, ist somit nicht rechtskräftig.

Kontrovesere Verteidigung in Krems

Die Religionsgesellschaft sei u.a. als kriegerisch und die Weltherrschaft anstrebend dargestellt und in die Nähe von Pädophilie und Nationalsozialismus gerückt worden, führte Staatsanwalt Franz Hütter zur die Menschenwürde verletzenden Beschimpfung aus. Anerkannte Religionsgemeinschaften seien in Österreich geschützt, die wertende Darstellung im – mehrere Seiten umfassenden – Flugblatt sei zielgerichtet gewesen, Hass zu schüren.

Kontorvers argumentierte die Verteidigung, nämlich mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung. Als gläubiger Katholik habe der Angeklagte, emeritierter Rechtsanwalt, im Lichte der Religionsfreiheit andere Christen warnen wollen. Die Aussagen auf dem Flugblatt seien erwiesen.

Flugblätter hatten gerichtliches Nachspiel

Der Beschuldigte selbst versuchte in einem knapp eineinhalb Stunden dauernden Vortrag, die im Flugblatt aufgestellten Behauptungen zu belegen. Das tat er mit Zitaten aus dem Internet und diversen Büchern über buddhistische Rituale. In ihrer Urteilsbegründung verwies Einzelrichterin Susanne Daniel dann allerdings darauf, dass in jeder Religion diverse Auslegungen vertreten würden, diese daher nicht als Allgemeinregel oder -bewertung herangezogen werden könnten.

Der Bürgermeister von Gföhl, der das Projekt damals befürwortet hatte, sagte als Zeuge aus, dass die Flugblätter in der letzten Woche vor der Volksbefragung – in der es rechtlich um die Umwidmung des für den Bau vorgesehenen Grundstücks gegangen war – aufgetaucht seien. Es habe damals eine Reihe von Flugblättern gegeben – “unter der Gürtellinie, aber auch weltoffene”. Die Befragung mündete in eine Ablehnung des Projekts. Den Angeklagten (und auch das Publikum) kannte er nicht – dieser war auch nie in Gföhl gewesen, wie er sagte.

69-Jähriger in Krems wegen Verhetzung verurteilt

Der 69-Jährige meinte, Ziel sei gewesen, ein buddhistisches Religionszentrum zu verhindern. Dass er überhaupt angeklagt wurde, sah er sehr kritisch – gegen Christen gerichtet: “Hier geht es um Gesellschaftspolitik. Die Christen sollen beseitigt werden.”

In der Waldviertler Gemeinde hatte eine Wiener Stiftung ein 30 Meter hohes Weltfriedensdenkmal samt Gebäude mit Gemeinschafts-, Meditations- und Wohnräumen für Ordensmönche geplant. Das vom Bürgermeister befürwortete Projekt stieß auf Kritik u.a. des BZÖ NÖ, während kirchliche Persönlichkeiten in einer gemeinsamen Erklärung gegen eine Diffamierung des Buddhismus eintraten. Eine demokratische Entscheidung sei zu akzeptieren, aber seitens der Gegner sei “sehr viel Hass geschürt” worden, reagierte die Stiftung dann auf die Volksbefragung, bei der zwei Drittel den Bau ablehnten. 52 Prozent Wahlbeteiligung bedeuteten ein für den Gemeinderat bindendes Ergebnis.

(APA)

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