Der per Volksbefragung im Februar 2012 abgesagte Stupa-Bau in Gföhl im Waldviertel hat ein gerichtliches Nachspiel: Am Mittwoch muss sich ein Angeklagter wegen Verhetzung am Landesgericht Krems verantworten.
Flugblätter gegen Stupa
Die Anklage wirft ihm vor, als Obmann eines Vereins und einer Partei Flugblättern zugestimmt zu haben, in denen der Buddhismus als menschenverachtende Ideologie bezeichnet wurde. Die Religionsgesellschaft sei u.a. als kriegerisch und die Weltherrschaft anstrebend dargestellt und in die Nähe von Pädophilie und Nationalsozialismus gerückt worden, führte das Gericht zur die Menschenwürde verletzenden Beschimpfung weiter aus. Die Flugblätter seien an 1.620 Haushalte verteilt worden und dadurch für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar gewesen. Der Strafrahmen für das Delikt (§283 StGB) beträgt bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe.
Stupa als Weltfriedensdenkmal im Walsviertel
In der Waldviertler Gemeinde hatte eine Wiener Stiftung ein 30 Meter hohes Weltfriedensdenkmal samt Gebäude mit Gemeinschafts-, Meditations- und Wohnräumen für Ordensmönche geplant. Das vom Bürgermeister befürwortete Projekt stieß auf Kritik u.a. des BZÖ NÖ, während kirchliche Persönlichkeiten in einer gemeinsamen Erklärung gegen eine Diffamierung des Buddhismus eintraten. Eine demokratische Entscheidung sei zu akzeptieren, aber seitens der Gegner sei “sehr viel Hass geschürt” worden, reagierte die Stiftung dann auf die Volksbefragung, bei der zwei Drittel den Bau ablehnten. 52 Prozent Wahlbeteiligung bedeuteten ein für den Gemeinderat bindendes Ergebnis.
(APA)