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Schriftlicher Wahlkarten-Antrag für Tirol-Wahl nur mehr bis Dienstag

In Tirol ist ein schriftlicher Wahlkarten-Antrag nur mehr bis Dienstag möglich.
In Tirol ist ein schriftlicher Wahlkarten-Antrag nur mehr bis Dienstag möglich. ©APA/BARBARA GINDL (Symbolbild)
Nur noch bis Dienstag kommt man in Tirol einen schriftlichen Antrag für eine Wahlkarte stellen. Die Frist ist damit um einen Tag kürzer als sonst.
ÖVP erholt sich in Umfrage für Tirol-Wahl

Wer am 25. September bei der Landtagswahl in Tirol wahlberechtigt ist, aber seine Stimme nicht in der jeweiligen Gemeinde abgeben kann braucht eine Wahlkarte. Die Frist für einen Antrag läuft jedoch schon bald ab.

Schriftlicher Antrag für Wahlkarte für Tirol-Wahl bis Dienstag möglich

Will man seine Wahlkarte für die Tirol-Wahl per Post zugestellt bekommen, kann man sie nur noch bis Dienstag schriftlich beantragen - per Brief könnte es freilich schon zu spät sein, aber auch per E-Mail oder elektronisch über http://www.wahlkartenantrag.at ist es möglich. Jedenfalls muss die Identität nachgewiesen werden, mit elektronischer Signatur oder Kopie bzw. Scan eines Lichtbildausweises. Und man muss einen Grund angeben, warum man nicht persönlich ins Wahllokal gehen kann.

Wahlkarten können noch bis Freitag selbst am Gemeindeamt abgeholt werden

Kann man selbst oder eine schriftlich bevollmächtigte Person (mit Kopie eines Ausweises des Antragstellers) die Wahlkarte selbst abholen am Gemeindeamt, ist ein schriftlicher bzw. elektronischer Antrag noch bis Freitag, 23. September, 14 Uhr möglich - ebenso wie der persönliche mündliche Antrag direkt am Gemeindeamt. Nicht zulässig ist ein telefonischer Antrag.

Ausgefüllte Wahlkarte muss bist Freitag bei der Gemeinde ankommen

Verwendet werden kann die Wahlkarte für die Briefwahl - entweder am Postweg oder man selbst oder ein andere Person bringt sie während der Amtsstunden zum Gemeindeamt. Am Postweg muss sie spätestens am Freitag, bei Abgabe am Freitag bis 14 Uhr bei der Gemeinde einlangen.

Auch im eigenen Wahllokal kann mit Wahlkarte gewählt werden

Kann man am Sonntag aber doch selbst in das Wahllokal gehen, muss man die Wahlkarte (seit der Wahlrechtsänderung 2020) allerdings vorher ausfüllen, zukleben und unterschreiben. So kann man sie auch einer anderen Person mitgeben - aber jeweils nur im eigenen Wahlsprengel am Hauptwohnsitz. Die Möglichkeit, die Wahlkarte in anderen Wahllokalen abzugeben, besteht nur bei Bundeswahlen - also etwa der Bundespräsidentenwahl zwei Wochen später.

(APA/Red)

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