Schmiergelder: Verdacht auf Steuerhinterziehung bei Telekom Austria

Für Scheinrechnungen sei “ein Vorsteuerabzug nicht zulässig”, zitiert die “Presse” aus einem Bericht der Finanzbehörde. Das “WirtschaftsBlatt” hatte bereits im August berichtet, dass der Telekom erhebliche Steuernachzahlungen aus den diversen Affären rund um Parteienfinanzierungen drohen. Telekom habe die illegalen Parteispenden als “normales” Geschäft getarnt und daher auch normal versteuert.
Das bedeutet, dass für die Scheinrechnungen der Vorsteuerabzug geltend gemacht wurde.
Alte Bekannte im Fokus der Ermittlungen
Die Staatsanwaltschaft Wien bestätigte am Dienstag auf APA-Anfrage, dass ein entsprechendes Ermittlungsverfahren läuft. Es gebe einen Erhebungsauftrag, so Sprecherin Nina Bussek. Laut dem “Presse”-Bericht wird die Telekom als Beschuldigte geführt. Ebenfalls unter den insgesamt 16 Beschuldigten seien die Lobbyisten Peter Hochegger und Alfons Mensdorff-Pouilly sowie der Ex-Telekom-Festnetzvorstand Rudolf Fischer. Für alle gilt die Unschuldsvermutung.
Hocheggers Anwalt sagte zur “Presse”, über das Finanzstrafverfahren “nicht unfroh” zu sein. So ließen sich die Valora-Geschäftsfälle “gut aufarbeiten.” Im Bericht der Finanz heißt es allerdings: Bei 15 von 16 Valora-Geschäftsfällen “wurde (…) keine ausreichende betrieblich veranlasste Zuordnung (,Mascherl’) gefunden und ist eine steuerliche Abzugsfähigkeit somit verwehrt.”
Telekom verspricht “vollständige Aufklärung”
Die Telekom Austria wiederum, die so wie die Staatsanwaltschaft von Scheinrechnungen ausgeht, erklärte: “Zur Verweigerung des Betriebsausgabenabzugs bei Scheinrechnungen ist anzumerken: Das Unternehmen kooperiert wie bisher vollumfänglich mit den Behörden, insbesondere auch mit dem Finanzamt und wird weiterhin mit den Behörden für eine vollständige Aufklärung Sorge tragen.”
Die Ermittlungen dürften noch länger dauern, ob es überhaupt für eine Anklage reicht, ist offen. Zudem lässt sich schwer abschätzen, um wie viele Millionen Euro es überhaupt geht. Die Gelder sollen zwischen 2003 und 2008 gegen Vorlage von Scheinrechnungen ausgeschüttet worden sein. (red/APA)